Neue Verkehrsbeschränkung im Zentrum von Schwanden

In Schwanden, auf dem Vorplatz zur Treppe vor der evangelischen Kirche, ist das Parkieren verboten.



Vorplatz zur Treppe vor der evangelischen Kirche in Schwanden. Hier ist ab sofort das Parkieren verboten. (Bild: zvg)
Vorplatz zur Treppe vor der evangelischen Kirche in Schwanden. Hier ist ab sofort das Parkieren verboten. (Bild: zvg)

Mit Publikation im Amtsblatt Nr. 28 vom 12. Juli 2012 hat die Kantonspolizei auf Antrag der Evangelischen Kirchgemeinde Schwanden und der Gemeinde Glarus Süd folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

In Schwanden, auf dem Vorplatz zur Treppe vor der evangelischen Kirche, ist das Parkieren verboten.

Nachdem letzte Woche die entsprechenden Signaltafeln angebracht wurden, ist diese Verfügung in Rechtskraft erwachsen.

Zuwiderhandlungen gegen diese rechtsgültig signalisierte Verkehrsbeschränkung werden gemäss Art. 90 SVG bestraft.