Damit das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG) nach einem Ja der Landsgemeinde per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden kann, müssen verschiedene Vorbereitungsarbeiten organisiert werden: Ausführungsbestimmungen (Pflegeverordnung) erlassen, Zuständigkeiten zwischen den kantonalen Departementen regeln, Aufgaben der Gemeinden (Leistungsvereinbarungen, Finanzierung) verteilen, kantonale Versorgungsplanung durchführen.
Vorbereitungen brauchen Zeit
Bei der Umsetzung des PBG handelt es sich um ein sehr komplexes Vorhaben. Deshalb möchten die zuständigen Departemente Finanzen und Gesundheit sowie Volkswirtschaft und Inneres rechtzeitig vor der Landsgemeinde 2021 ein Projektteam mit der Vorbereitung der Umsetzung beauftragen. Dabei soll dem Entscheid der Landsgemeinde nicht vorgegriffen werden. Jedoch möchte man die zur Verfügung stehende Zeit optimal nutzen, damit die Kantonalisierung im Pflege- und Betreuungsbereich erfolgreich verwirklicht werden kann. Das Projekt wird eine Übersicht über das geplante Vorgehen vermitteln und aufzeigen, wie die anspruchsvollen Aufgaben angegangen werden sollen.
Die zentralen Akteure aus dem Pflege- und Betreuungsbereich werden in die Projektarbeit eingebunden. Die Gemeinden, die Spitex und die Alters- und Pflegeheime haben sich bereit erklärt, im Projektteam mitzuwirken. Der Regierungsrat wird – vorbehältlich der Zustimmung der Landsgemeinde – die wesentlichen Weichenstellungen vornehmen. Mit der Projektarbeit soll sichergestellt werden, dass die politischen Entscheidungsträger Landsgemeinde, Landrat und Regierungsrat ihre Entscheide auf fundierten Grundlagen fällen können.