Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus in der Endphase

Das fünfjährige Gemeinschaftsprojekt zur ersten Nutzungsplanung in der Geschichte der Gemeinde Glarus befindet sich auf der Zielgerade. Der Erlass der Zonenpläne sowie der neuen Bauordnung wird am 23. September 2016 durch die Gemeindeversammlung vorgenommen.



Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus. (Bild: e.huber)
Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus. (Bild: e.huber)

Ortsplanung bedeutet immer Interessensausgleich. Dies tritt in der Nutzungsplanung noch stärker zutage als in der Richtplanung. Erstere befindet sich nach dreieinhalbjähriger Bearbeitungszeit auf der Zielgeraden und ist bezüglich Abstimmung verschiedenster Interessen weit gediehen: Nachdem in der freiwilligen Mitwirkung 90 und in der öffentlichen Mitwirkung 109 Eingaben eingegangen und bearbeitet worden sind, werden an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 23. September die letzten 35 Anträge zur Nutzungsplanung und Bauordnung beraten und entschieden.

In der letzten Ende August abgeschlossenen Mitwirkungsphase sind nebst Anträgen von Einzelpersonen zu ganz spezifischen Anliegen auch solche eingegangen, die die gesamte Vorlage verändern oder sogar für eine Rückweisung plädieren. So sind Anträge zur Umsetzung der Gewässerräume, Auf-, Ab- und Rückzonungen, zusätzliche Umzonungen von Gewerbe- oder Industriezonen in die Wohn- und Arbeitszone, Sicherung der Mehrwertabschöpfung, Verzicht auf das neue Abbaugebiet Elggis Süd der Kalkfabrik Netstal, Anpassung der Bauordnung im Bereich Dächer, Verzicht auf die Grünflächenziffer sowie zur Tourismuszone im Rhodannenberg eingegangen.

Diese sowie alle anderen eingegangenen und von Projektleitung und Gemeinderat beratenen Anträge sind im Memorial 2 enthalten. Dieses stellt gemeinsam mit dem Memorial 1 die komplette und transparente Grundlage für die kommende ausserordentliche Gemeindeversammlung dar und ist ab dem 7. September auf der Homepage der Gemeinde downloadbar, physisch wird es den Glarner Stimmberechtigten bis zum 13. September verteilt.

Der Gemeinderat ist überzeugt, an der Gemeindeversammlung eine ausgewogene, gesamtheitliche und auf dem Richtplan basierende Vorlage zur Abstimmung vorlegen zu können. Dies als Resultat einer fundierten fachlichen Planung, Gespräche, Verhandlungen, Abwägungen und eines sehr breit abgestützten Partizipationsprozesses.

Ortsplanung bedeutet immer Interessensausgleich. Und Interessensausgleich muss sich sowohl am Gesamtinteresse orientieren als auch auf das Engagement aller zählen können. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 23. September schreibt Glarus Geschichte – nutzen wir gemeinsam die Chancen und Vorteile neuer Strukturen und gestalten wir unsere Zukunft aktiv mit. Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiches Erscheinen am 23. September 2016 in der Turnhalle Buchholz Glarus.