Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus wird dem Kanton zur Genehmigung eingereicht

Am 23. März hat der Gemeinderat die Nutzungsplanung für die Einreichung an den Kanton freigegeben. Die Genehmigung der Nutzungsplanung durch das Departement Bau und Umwelt des Kantons ist ein gewichtiger Schlussakt im Gesamtprozess der Ortsplanung: Danach können Private und die öffentliche Hand die vielfältigen Entwicklungspotenziale der Gemeinde auf einer sicheren Rechtsgrundlage zügig ausschöpfen.



Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus wird dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. (Bild: e.huber)
Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus wird dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. (Bild: e.huber)

Publikation im Amtsblatt

Gleichzeitig mit der Eingabe beim Kanton erfolgt am 20. April die Publikation der von der Gemeindeversammlung vom 23. September 2016 gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossenen Änderungen im Amtsblatt. Die Gesamtvorlage der Nutzungsplanung liegt bei der Hauptabteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus Ennenda auf und kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen und heruntergeladen werden. Sie umfasst die neue Bauordnung und die Zonenpläne Siedlung, Landschaft und Gefahren. In den Unterlagen sind alle materiellen Änderungen seit der öffentlichen Auflage vom 1. Februar bis 1. März 2016 ersichtlich. Persönlich angeschrieben werden ausserdem alle Einsprecher aus der öffentlichen Auflage, um sie über den Entscheid der Gemeindeversammlung vom 23. September 2016 hinsichtlich ihrer Einsprachen zu informieren.

Ausklammerung der Areale Buchholz und Kleinzaun aus der Gesamtrevision


An der Gemeindeversammlung vom 23. September 2016 haben die Stimmberechtigten den Beschluss gefasst, die Areale Buchholz Glarus und Kleinzaun Netstal von der Arbeitszone A2 in die Wohn- und Arbeitszone WA4 (Buchholz) bzw. in die Wohn- und Arbeitszone WA3 (Kleinzaun) umzuzonen. Diese Änderungen bedingen gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung den Abschluss von Verträgen mit den Grundeigentümern. Vertragsinhalte sind zum einen die Mehrwertabgabe, zum anderen die Festschreibung der Absicht einer hochwertigen Entwicklung der Gebiete. Die Genehmigung der beiden Umzonungsareale ist erst nach Unterzeichnung der Verträge möglich. Aus diesem Grund werden die beiden Areale vorerst aus der Gesamtrevision der Nutzungsplanung ausgeklammert.

Für aktuelle Bauvorhaben gilt die heute rechtsgültige Nutzungsplanung

Bis zur Genehmigung der Nutzungsplanung durch den Kanton gilt wie bisher für alle Bauprojekte die heute rechtsgültige Nutzungsplanung der vier Ortsteile.