Ostschweizer Gesundheitsdirektoren fordern vom Bund eine Beteiligung an den Ertragsausfällen der Spitäler

GDK-Ost, 29. April • Wegen der Coronavirus-Pandemie durften die Spitäler in den vergangenen Wochen nur dringliche Operationen durchführen. Dies führte zu massiven Ertragsausfällen. An diesen soll sich neben den Kantonen auch der Bund beteiligen. Das fordern die Gesundheitsdirektoren der Ostschweizer Kantone.



Medienmitteilung GDK-Ost (Bild: iStock)
Medienmitteilung GDK-Ost (Bild: iStock)

An ihrer als Telefonkonferenz abgehaltenen Frühjahreskonferenz haben sich die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone (ZH, GL, SH, AR, AI, SG, GR, TG) und des Fürstentums Liechtenstein (GDK-Ost) mit der Situation rund um das Coronavirus befasst. Sie zeigen sich sehr zufrieden damit, dass die von Bund und Kantonen getroffenen Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus und zum Schutz der besonders gefährdeten Personen wirksam sind.

Den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren bereiten aber auch die massiven Ertragsausfälle der Spitäler Sorgen. Diese wurden durch die Sistierung von medizinisch nicht dringlichen Eingriffen und Therapien verursacht. Während der Bund für andere Wirtschaftsbereiche Stütz- und Finanzierungsmassnahmen ergriffen hat, blieben die Spitäler bisher ausgespart. Die GDK-Ost unterstützt daher die Forderung der GDK Schweiz, dass sich der Bund zusammen mit den Kantonen an den finanziellen Verlusten beteiligt. Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren schlagen vor, dass die Abgeltungsfragen an einem runden Tisch diskutiert werden. An diesem sollen auch die Krankenkassen teilnehmen, die aufgrund des Verbots von Wahleingriffen im Jahr 2020 weniger Kosten haben werden. Die GDK-Ost fordert vom Bundesrat ausserdem, die öffentlichen und privaten Spitäler gleichzustellen, wie es das Krankenversicherungsgesetz vorsieht. Entsprechend ist die Berechtigung der Spitäler zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen unabhängig von der Rechtsform und der Eigentümerschaft zu ermöglichen.

Schutzmassnahmen sollen koordiniert gelockert werden

Schliesslich beschlossen die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Kantone Glarus, Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen, die geltenden Besuchsverbote für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung per 11. Mai 2020 koordiniert zu lockern. Besuche für Angehörige sollen wieder möglich sein, sofern die pandemische Situation in den Einrichtungen dies grundsätzlich zulässt und strenge Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Der Kanton Thurgau setzt erste Lockerungen bereits per 1. Mai 2020 um, der Kanton Graubünden prüft neben den bestehenden Besuchsmöglichkeiten mit strikten Auflagen weitere Lockerungen auf Anfang Juni 2020.

Neben dem Coronavirus informierten sich die Regierungsrätinnen und -räte auch über den Stand der Spitalplanungen in den Kantonen, den Stand des Tariffestsetzungsverfahren im Bereich der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte sowie die Traktanden der Plenarversammlung der GDK Schweiz vom Mai 2020.