Parkplatz im Güntlenau

Ab Samstag, 3. Juli, wird der Parkplatz im Güntlenau neu mittels einer Zentralen Parkuhr bewirtschaftet. Die Automobilisten müssen deshalb Parkscheine an der Zentralen Parkuhr bei der Barriere zum Zeltplatz Güntlenau lösen.

 



3. Juli
3. Juli

Seit 20 Jahren, also seit seiner Pensionierung, hat Jakob Portmann von Mai bis September für die Gemeinde Netstal im Güntlenau drei Franken Parkgebühr eingezogen. Nun tritt er in den «zweiten», wohlverdienten Ruhestand, und seine Tätigkeit übernimmt ab sofort ein Automat.

Ab morgen Samstag, 3. Juli, wird nun der Parkplatz im Güntlenau mittels einer Zentralen Parkuhr bewirtschaftet. Die Automobilisten müssen Parkscheine an der Zentralen Parkuhr bei der Barriere zum Zeltplatz Güntlenau lösen. Die Parkgebühr beträgt für jede Stunde einen Franken. Für den ganzen Tag muss ein Fünfliber eingeworfen werden. Da der Automat kein Retourgeld gibt, ist es ratsam, genügend Kleingeld bei sich zu haben.

Am Beginn der Zufahrtsstrasse weist eine Tafel die Besucher auf die Zentrale Parkuhr hin. Die Parkverbotstafel und die Rechtbotstafel weisen auf die Rechtsgrundlagen für den Einzug der Parkgebühren hin.

Die Gemeinde Netstal wird kontrollieren, ob die Parkscheine auch gelöst werden. Automobilisten, welche die Parkgebühren nicht bezahlt haben, erhalten eine sogenannte Busse mit Bedenkfrist von 40. Franken, ähnlich wie das auch beim Walensee im Gäsi und im Lago Mio gehandhabt wird.

Am Schalter der Finanzverwaltung in Netstal können ab sofort Dauerparkkarten für die ganze Saison im Betrag von 60 Franken bezogen werden.