Podium «Für die Zukunft unserer Landsgemeinde»

Die Glarner Bevölkerung stimmt am 7. Mai über das neue «Gesetz über die politischen Rechte» (GPR) ab. Artikel 65 sieht vor, die Abstimmungen an der Landsgemeinde in der Form des Handmehrs durchzuführen und das Mehr vom Landammann durch Abschätzen zu ermitteln. Das Gesetz würde neue Technologien wie elektronische Abstimmverfahren explizit verhindern. Am Podium «Für die Zukunft unserer Landsgemeinde» am 5. April diskutieren Experten über die Zukunft der Landsgemeinde.



(Archivbild: ehuber)
(Archivbild: ehuber)

Die traditionelle Stimmabgabe per Handmehr an der Landsgemeinde ist umstritten, weil die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Stimmgeheimnis und Genauigkeit beim Auszählen nicht erfüllt werden. Mittels elektronischer Stimmabgabe vor Ort würden beide Vorgaben eingehalten, ohne die Tradition der Landsgemeinde zu verändern. Ungeachtet dessen will das «Gesetz über die politischen Rechte» das Abschätzen der Abstimmungs- und Wahlresultate per Handmehr an der Landsgemeinde explizit beibehalten.

Hansjörg Stucki, Glarner Bürger und Unternehmer, setzt sich für eine fortschrittliche Landsgemeinde ein und will diese stärken und festigen. Aus diesem Grund strebt er eine offenere Formulierung des Gesetzes an. Er will die Stimmberechtigten über die Vorgeschichte, die politischen Rechte wie das Stimmgeheimnis und die Möglichkeiten der Stimmenauszählung informieren und mit der Bevölkerung über die Landsgemeinde der Zukunft diskutieren. Aus diesem Grund lädt er alle Glarnerinnen und Glarner am 5. April ans öffentliche Podium «Für die Zukunft unserer Landsgemeinde» ein. Auf dem Podium diskutieren Befürworter und Gegner des neuen Gesetzes sowie Experten.