Präsident im Vollamt für Glarus Mitte

Die zweite ausserordentliche Gemeindeversammlung von Glarus Mitte verabschiedete die Gemeinde-, Personal- und Besoldungsverordnung. Künftig erhält der Präsident ein Vollamt.



Die Stadtglarner Gemeindepräsidentin Andrea Trümpy während der zweiten ausserordentlichen Gemeindeversammlung.
Die Stadtglarner Gemeindepräsidentin Andrea Trümpy während der zweiten ausserordentlichen Gemeindeversammlung.

Die Gemeindeversammlung vom Freitagabend war gut besucht und endete gegen 23.15 Uhr. Diverse Artikel lieferten Diskussionsstoff. Sämtliche Gemeindepräsidenten und etliche Honoratioren waren anwesend.

Gemeindeordnung

 

Dem Antrag des Projektausschusses PA 1, auf die Aufnahme von konkreten Anforderungen an das Gemeindepräsidium in die Gemeindeordnung sowie auf die verbindliche Festlegung eines bestimmten Auswahlverfahrens und Gremiums zu verzichten sowie keine diesbezüglichen Bestimmungen in die Gemeindeordnung aufzunehmen, wurde zugestimmt. Der Antrag der BDP und der SVP betreffend Rekrutierungsprozess des Gemeindepräsidiums wurde abgelehnt.

Hans-Jakob Schneiter favorisierte das Zürcher Modell. Die Demokratie dürfe nicht abhanden- kommen. Hiermit stellte er Antrag auf Rückweisung, was keinen grösseren Zeitverlust darstelle. „Überlassen wir das Präsidium einem

Anschliessend ging man artikelweise durch die neue Gemeindeordnung, wobei Artikel 11 – Sachabstimmungen an der Gemeindeversammlung – erstmals zu reden gab. Priska Geyer (Netstal) war der Ansicht, dass der Artikel 11b zu Missverständnissen führe. Sie stellte den Antrag, 11b so zu formulieren, dass klar sei, über welche Voranschläge die Versammlung beschliesst. Allerdings unterlag der Antrag. Karl Mächler (Ennenda) beantragte, Artikel 11c zu ändern. Nach angeregter Diskussion wurde dem Antrag Mächler (BDP) mit 201:102 zugestimmt.

Tomas Jakober, CVP Glarus, stellte einen Abänderungsantrag bezüglich der Artikel 11h bis l: Den Betrag von 1 Million wollte er auf Fr. 300`000 anpassen. „Die Stimmberechtigten sollten einbezogen werden.“ Hanspeter Spälti sprach sich dafür aus, den Grenzbetrag bei einer Million zu belassen, der einen Mittelwert der derzeitigen Beträge der verschiedenen Gemeinden darstellt. „Der Gemeinderat sollte sich eine gewisse Freiheit und Flexibilität bewahren können.“ Der Antrag der CVP wurde mit 186:134 Stimmen verworfen. Stefan Paradowski, Grüne, wollte bei Artikel 22 den dritten Absatz streichen. Er wollte ihn neu formulieren mit: „Der Gemeindepräsident darf keinen Beruf ausüben.“ Man müsse das Vollamt konsequent als solches definieren. Es ist vorgesehen, dass er dereinst mit Fr. 176`000 entlöhnt wird, womit er auf Nebeneinkünfte nicht mehr angewiesen sein sollte. Paradowskis Antrag obsiegte mit 230:81 Stimmen. Peter Züger (Ennenda) beantragte, dass alle Mitglieder des Gemeinderates im Nebenamt tätig sein sollen. Christian Büttiker schlug vor, das Präsidium im Halbamt zu besetzen und die Gemeinderäte mit einem Pensum von 10 bis 20 %. Der Antrag Züger gewann gegen denjenigen von Büttiker und unterlag seinerseits gegen denjenigen des Projektausschusses PA 1. Peter Züger meldete sich bei Artikel 50 nochmals zu Wort. „Der Geschäftsprüfungskommission sollten keine zusätzlichen Entscheidungsaufgaben übertragen werden“, meinte dieser. Er wollte Absatz 2 ersetzt sehen durch: „Die Pensen der Gemeindebehörden werden durch die Gemeindeversammlung bestimmt und genehmigt.“ Hanspeter Spälti opponierte gegen Zügers Antrag. Schliesslich gewann der Projektausschuss mit 242:69 Stimmen. Die gesamte Gemeindeordnung wurde mit überwältigendem Mehr angenommen.

 

 

Personalverordnung

 

Unter Traktandum 4 ging es um die Personalverordnung. Darin sind unter anderem die Dienstverhältnisse und -pflichten, Arbeitszeit und Ferien, Personalführung und Versicherungen geregelt. Die erste Wortmeldung erfolgte bei Artikel 27 durch Kaspar Elmer (Ennenda). Er wollte die Artikel 27, 28 und 46 aus der kantonalen Personalverordnung übernehmen. Peter Rufibach entgegnete, dass Artikel 27 „alte Zöpfe“ beinhalte. Moderne Arbeitgeber gäben 5 Wochen Ferien. Der Antrag Elmer wurde verworfen. Peter Schneider (Netstal) beantragte, Artikel 28 Absatz b dem kantonalen Recht anzupassen. Die Diskrepanzen zwischen Gemeinde- und Kantonsangestellten seien ungerecht und führten zu Mehrkosten. Peter Rufibach meinte, im Baugewerbe und in der Maschinenindustrie hätten alle fünf Wochen Ferien. Schliesslich hatte der Projektausschuss das grössere Mehr. Die Gesamtabstimmung über die Personalverordnung fiel klar aus.

 

 

Besoldungsverordnung

 

Benedikt Hinteregger (Ennenda) beantragte, die Lohnbänder zu schmälern. Des Weitern solle nicht über Fr. 100`000 hinausgegangen werden, worauf ihm Peter Rufibach entgegnete, dass man mit einem Lohn unter Fr. 100`000 keinen Gemeindepräsidenten finden werde. Bei Artikel 9 ergriff wiederum Wolfhard Hüsken das Wort: „Die Regelung ist eine Aufforderung, sich aus dem Gemeindesäckel zu bedienen!“ Sein Antrag, Spesen bis zu 5 % des Lohns zu vergüten, wurde mit 134:109 Stimmen angenommen. Hans Jenny (Ennenda) stellte beim Artikel 18 Absatz 1 einen Änderungsantrag. Dieser sah vor, nach 10 Jahren Fr. 2000 und für jeweils weitere 5 Jahre zusätzlich Fr. 500 auszuzahlen. Er argumentierte, dass beispielsweise ein Chefbeamter nicht treuer sein könne als ein normaler Angestellter. Kaspar Elmer unterstützte den Projektausschuss und führte ins Feld, dass Gemeinde- und Kantonsangestellte 2 Stunden pro Woche mehr arbeiteten als die meisten Industriebetriebe. Allerdings unterlag Jennys Antrag mit 123:140 Stimmen. Klar wurde die neue Besoldungsverordnung angenommen.

Gemeindepräsidentin Andrea Trümpy bedankte sich schliesslich herzlich beim Projektleiter Hanspeter Spälti, seinem Stellvertreter Frank P. Gross, bei den PA 1-Mitgliedern Käthi Meier-Probst, Hans Leuzinger sowie Kaspar Figi und bei den Projektgruppenleitern Peter Rufibach und Christian Marti. Alle anderen, die zum guten Gelingen beigetragen haben, schloss sie selbstverständlich mit ein.