Regierungsrat beantragt weitere 1,9 Millionen Franken für Härtefälle

Der Regierungsrat beantragt 1,9 Millionen Franken zusätzlich für wirtschaftliche Härtefälle. Der bestehende Fonds für Selbstständigerwerbende soll umgewandelt werden in einen Spezialfonds für kantonale Härtefallunterstützungen. Insgesamt stehen dann 4,3 Millionen Franken zur Verfügung. Infolge Dringlichkeit entscheidet der Landrat, mit Gültigkeit bis zur nächsten ordentlichen Landsgemeinde.



Regierungsrat beantragt weitere 1,9 Millionen Franken für Härtefälle

Seit Beginn der Coronavirus-Krise im März 2020 haben Bundesrat und Regierungsrat umfangreiche Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beschlossen. In der seit geraumer Zeit andauernden zweiten Pandemiewelle sehen sich viele Unternehmen und ganze Wirtschaftszweige mit existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Gefahr von Härtefällen nimmt zu. Das eidgenössische Parlament hat in der Herbstsession zusätzlich die Möglichkeit einer Beteiligung des Bundes an kantonalen Härtefallhilfen für besonders stark betroffene Betriebe beschlossen, insbesondere für «Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe». Der Bund beteiligt sich in einer ersten Tranche im Gesamtbetrag von 400 Millionen Franken zu 50 Prozent und danach in einer zweiten Tranche im Gesamtbetrag von 600 Millionen Franken zu 80 Prozent an den Ausgaben der Kantone.

Der Regierungsrat legt nun bereits einen Plan vor, wie die Härtefallverordnung im Kanton Glarus umgesetzt werden soll. Die rechtliche Grundlage liefert das am 25. September 2020 beschlossene neue Bundesgesetz (COVID-19-Gesetz), mit Änderungen vom 18. November 2020. Es wird vorausgesetzt, dass die unterstützten Betriebe vor Ausbruch des Coronavirus gesund und profitabel waren und keine Finanzhilfen benötigten.

Kanton Glarus setzt auf A-fonds-perdu-Beiträge

Der Bund beteiligt sich an verschiedenen Finanzhilfen wie Bürgschaften, Garantien, Darlehen und/oder A-fonds-perdu-Beiträgen. Der Regierungsrat des Kantons Glarus setzt auf A-fonds-perdu-Beiträge, also auf Beiträge der öffentlichen Hand, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Die betroffenen Firmen wirtschaften in Branchen mit tiefen Margen. Eine (weitere) Überschuldung, welche weitere Unterstützungsmassnahmen zur Folge hätten, soll vermieden und die Handlungsfähigkeit der Unternehmen möglichst zeitnah nach Ablauf der Krise wiederhergestellt werden.

Härtefallunterstützung im Kanton Glarus

Der Regierungsrat geht analog zum COVID-19-Gesetz des Bundes davon aus, dass im Kanton Glarus namentlich Firmen aus der Wertschöpfungskette der Eventbranche, der Schaustellerei, der Dienstleister der Reisebranche sowie der Tourismus- und Gastronomiebetriebe die Anforderungen an eine Härtefallunterstützung erfüllen werden. Den Härtefall definiert die Härtefallverordnung über den Umsatzrückgang gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019, der mindestens 40 Prozent betragen muss. Betroffene Unternehmen erhalten maximal 10 Prozent des Umsatzes von 2019 ausbezahlt. 

Bestehende Massnahmen werden weitergeführt und angepasst

Der Bundesrat hat bereits im März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket geschnürt, um wirtschaftliche Langzeitschäden zu verhindern. Der Kanton Glarus legte gestützt darauf am 31. März 2020 ein Hilfsprogramm fest, um die Funktionsfähigkeit der kantonalen Wirtschaft zu sichern:

Einerseits gewährte der Kanton in Ergänzung zur Bundeslösung zinsgünstige Kreditverbürgungen an Unternehmen im Umfang von maximal 10 Millionen Franken. Dieser laufende Kredit kann nicht für die nun vom Bundesrat angestossenen Härtefallunterstützungen verwendet werden, da Kredite – im Unterschied zu A-fonds-perdu-Beiträgen –zurückbezahlt werden müssen.  

Andererseits wurde im März 2020 auch ein kantonaler Fonds zur vorübergehenden Unterstützung von Selbstständigerwerbenden und von inhabergeführten Firmen eingerichtet. Der Fonds wurde mit 2,5 Millionen Franken aus den Steuerreserven geäufnet. Der Regierungsrat schlägt nun vor, diesen Fonds umzuwidmen und gemäss neuer Härtefallverordnung auszugestalten. Damit kommt er auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristischen Personen zugute. Der aktuelle Fondsbestand (per 15.11.) von 2 422 500 Franken reicht allerdings nicht aus. Es liesse sich damit zwar die Nettobelastung des Kantons abdecken, doch ist der Kanton in der Vorleistung und muss deshalb auch den Anteil des Bundes vorfinanzieren können. Deshalb soll der Fonds mit zusätzlichen 1,9 Millionen Franken ausgestattet werden. Er verfügt dann über 4,3 Millionen Franken. Die Umwidmung des Fonds wie die zusätzliche Fondsäufnung mit mindestens 1,9 Millionen Franken als Entnahme aus den Steuerreserven liegt in der Kompetenz der Landsgemeinde.

Solange die neue Härtefallregelung noch nicht greift, soll Engpässen weiterhin mit dem kantonalen Fonds zur vorübergehenden Unterstützung von Selbstständigerwerbenden begegnet werden, weil bei Hilfestellungen der Zeitfaktor zentral ist. Zudem beteiligt sich der Bund auch bereits an diesen Massnahmen im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben.   

Dringlicher Entscheid des Landrats ist nötig

Der Regierungsrat stützte sich bei der Anordnung seiner Massnahmen bislang auf das sogenannte verfassungsunmittelbare Notverordnungs- bzw. Dringlichkeitsrecht. Auch die aktuelle Situation bedingt wiederum ein unverzügliches Handeln. Die Umwidmung des Fonds wie die zusätzliche Fondsäufnung mit mindestens 1,9 Millionen Franken als Entnahme aus den Steuerreserven liegt in der Kompetenz der Landsgemeinde. Der Landrat kann die vorliegenden Massnahmen dringlich anstelle der Landsgemeinde beschliessen, mit Gültigkeit bis zur nächsten ordentlichen Landsgemeinde.

Finanzierung aus Steuerreserven

Die Finanzierung der Massnahmen soll wie schon das Hilfspaket für die Wirtschaft vom 31. März 2020 nicht zulasten der laufenden Rechnung erfolgen, sondern über den bestehenden, mit zusätzlich 1,9 Millionen Franken zulasten der Steuerreserven zu äufnenden Spezialfonds. Der Kanton hat in den letzten Jahren erhebliche Reserven bilden können, um für solche Krisenzeiten gerüstet zu sein. Dies gilt nach wie vor; das erste Hilfspaket hat diese Reserven tatsächlich nicht belastet. Die Dringlichkeit verunmöglichte es, eine Vernehmlassung zu den kantonalen Härtefallmassnahmen durchzuführen. Stattdessen wurde die Vorlage, wie seinerzeit das erste Hilfspaket, durch die Corona Task Force Wirtschaft vorberaten.