Regierungsrat beantwortet Interpellation «Statutenänderung der Glarner Kantonalbank»

Als Mehrheitsaktionär hat es der Kanton Glarus selbst in der Hand, diesen Status bei einer Kapitalerhöhung nicht zu verlieren, was auch gesetzlich so vorgeschrieben ist. Der Regierungsrat nimmt Stellung auf eine Interpellation der SVP-Fraktion des Landrates.



Interpellation «Statutenänderung der Glarner Kantonalbank» (zvg)
Interpellation «Statutenänderung der Glarner Kantonalbank» (zvg)

Am 12. April 2023 reichte die SVP-Fraktion die Interpellation «Statutenänderung der Glarner Kantonalbank» ein. Sie erkundigt sich darin, inwieweit der Kantons Glarus künftig auf die Geschäftstätigkeit der Glarner Kantonalbank Einfluss nehmen kann, nachdem die Generalversammlung dem Verwaltungsrat die Möglichkeit einer beschränkten Kapitalerhöhung (sog. Kapitalband) erteilt hat. Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme auf den aktuellen Aktienanteil des Kantons Glarus von 58 Prozent hin. Demzufolge habe er es selbst in der Hand, die Ausschöpfung des Kapitalbandes abzulehnen, wenn diese die Mehrheitsbeteiligung gefährden würde.

Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind auf der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.