Regierungsrat beschliesst Jagdvorschriften 2023

Der Regierungsrat genehmigt die Jagdvorschriften 2023 und nimmt die Bekanntmachungen über die Jagd 2023 zur Kenntnis. Gleichzeitig regelt er die Einführung der Jagd im neu aus dem Jagdbanngebiet Kärpf ausgeschiedenen touristischen Intensiverholungsgebiet Elm.



Zwei Jäger mit Fernglas lauern dem Wild auf • (Foto: Keystone-SDA)
Zwei Jäger mit Fernglas lauern dem Wild auf • (Foto: Keystone-SDA)

Die Jagdplanung basiert auf den Grundlagen der kantonalen Jagdkommission. Sie berücksichtigt die Entwicklung des Wildbestandes und der Wildschäden. Die Patenttaxen und Gebühren bleiben 2023 unverändert. 

Grundlagen zur Jagdplanung

Waldverjüngung

Die Zahl der Verbissschäden nahm im gesamten Kantonsgebiet leicht zu. Die Abteilung Wald und Naturgefahren hält fest, dass aufgrund des Klimawandels der Ausfall oder die verzögerte Verjüngung von trockenheitsresistenten Baumarten wie der Weisstanne, den Ahornarten und der Eiche die künftige Schutzwirkung der Schutzwälder reduziert oder gefährdet. Gerade die genannten Baumarten werden gerne verbissen. Die Erkenntnis: Der Jagddruck im Wald ist aufrechtzuerhalten.

Wildbestände

Rotwild
Die Anzahl der gezählten Tiere entsprach ungefähr der Anzahl Tiere im Vorjahr. Es wird von einem stabilen Bestand ausgegangen, welcher gesenkt werden soll. Entsprechend wird der Jagddruck weiterhin auf die weiblichen Tiere gelenkt.

Rehwild
Es wurden leicht mehr Rehe gezählt als im Vorjahr, insgesamt ist der Bestand leicht rückläufig. Regional, und dabei vor allem im Sernftal, werden weniger Rehe beobachtet als vor der Wolfspräsenz. Eine Schonung des Rehs ist noch nicht notwendig. 

Gämsen
Die Zählung zeigt ein konstantes Bild: Es werden deutlich weniger Böcke als Geissen festgestellt, was eine Folge des verschobenen Geschlechterverhältnisses im Bestand ist. Der numerische Bestand erscheint aufgrund der Zählungen in den Referenzgebieten konstant. Der Jagddruck auf Gämsen unterhalb der Waldgrenze wird erhöht, um Verbissschäden im Wald zu reduzieren. 

Anpassungen in den Jagdvorschriften 2023

Die Jagdvorschriften 2023 beinhalten vier wesentliche Anpassungen gegenüber den Vorschriften 2022:

  • Anpassung der Gamsbejagung: Jagende können weiterhin zwei Gämsen, wovon maximal ein männliches Tier, an einem beliebigen Ort erlegen. Zudem erhalten sie eine dritte Gämse (Geiss oder Jährling), welche sie nur im Waldbereich erlegen dürfen.
  • Vergrämungsabschüsse von Kormoranen am Linthkanal: Die Population der Äschen in der Linth ist dramatisch zurückgegangen. Neben Anpassungen bei der Fischerei sollen im Frühjahr 2024 erneut Vergrämungsabschüsse von Kormoranen am Linthkanal durchgeführt werden. 
  • Die Liste verbotener Hilfsmittel wird gekürzt und beschränkt sich nebst den vom Bund verbotenen Hilfsmitteln auf das Mitführen und Verwenden von Nachtsichtzielgeräten und Drohnen.
  • Einführung der Jagd im ehemaligen Teilgebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf im touristischen Intensiverholungsgebiet Elm.

Regelung der Jagd im ehemaligen Banngebiet Kärpf
Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 ein 8 Quadratkilometer grosses Gebiet aus dem eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf entlassen und eine gleich grosse Fläche im Chrauchtal unter Schutz gestellt. Die entlassene Fläche umfasst das touristische Intensiverholungsgebiet bei Elm. Die Jagd muss schonend eingeführt werden. Der Regierungsrat legt eine tageweise Einführung der Jagd auf das Schalenwild fest.