Regierungsrat erhöht Beiträge im Energieförderprogramm

Durch das künftige Verbot von Heizungen mit fossilen Energieträgern sind Anpassungen im kantonalen Energieförderprogramm notwendig. Der Regierungsrat setzt entsprechende Änderungen per 1. April 2022 in Kraft.



Das Energieförderprogramm wird so angepasst, dass die Abkehr von Heizungen mit fossilen Energiequellen einfacher wird • (Foto: Axpo/Boschung)
Das Energieförderprogramm wird so angepasst, dass die Abkehr von Heizungen mit fossilen Energiequellen einfacher wird • (Foto: Axpo/Boschung)

Die Landsgemeinde hat am 5. September 2021 ein zukünftiges Verbot von fossilen Heizungen beschlossen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht festgelegt. Die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen für Gebäudeheizungen erfordert Anpassungen des kantonalen Energieförderprogramms. Ein entscheidender Baustein für die Umstellung ist der Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes. Dieser ist aufwendig, teuer und für die Betreiber häufig mit hohen Planungsunsicherheiten und betriebswirtschaftlichen Risiken verbunden. Deshalb ist eine grosszügige Förderung aus Mitteln des kantonalen Energieförderprogramms wichtig. Die Ansätze von verschiedenen weiteren Fördermassnahmen werden nun deutlich angehoben. Die meisten davon sind Teil des harmonisierten Fördermodells der Kantone und damit globalbeitragsberechtigt. Das bedeutet, dass das eingesetzte Fördergeld grösstenteils durch den Bund zurückerstattet wird.

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung der Verordnung über den Vollzug der Verordnung über den Energiefonds und setzt diese per 1. April 2022 in Kraft

Die Änderungen im Energieförderprogramm

Neubau/Erweiterung Wärmenetz
Eine Erhöhung des Förderansatzes für den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen von 40 auf 150 Franken für den jährlichen Energiedurchfluss von 1000 Kilowattstunden führt zu einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Bau von Wärmenetzen.

Anschluss an ein Wärmenetz
Um eine Rückerstattung durch Bundesmittel zu gewährleisten, ist eine Anhebung des Maximalbeitrags von 15 000 Franken auf 100 000 Franken notwendig und sinnvoll.

Grössere automatische Holzfeuerungen
Die Phase der Pilotanlagen ist bei Abgasreinigungssystemen vorüber, der Einbau nun gesetzlich vorgeschrieben. Eine Förderung ist deshalb nicht mehr sinnvoll und wird gestrichen.

Finanzielle Auswirkungen

Die nun beschlossenen Änderungen im Förderprogramm verursachen bezüglich der künftigen Ausgaben für den Kanton und die weitere Entwicklung des Energiefonds nur geringe Mehrausgaben, da ein Grossteil der Mehrausgaben aus Bundesmitteln zurückerstattet wird.

Landsgemeinde 2022 beschliesst über Aufstockung des Energiefonds

Da die Mittel des Energiefonds im Laufe des Jahres 2023 ausgeschöpft sein werden, ist eine Neualimentierung ab 2023 notwendig. Die entsprechenden Schritte wurden durch den Regierungsrat und den Landrat eingeleitet. Der Fonds soll mit einmalig 12 Millionen Franken und von 2024–2035 jährlich 1 Million Franken alimentiert werden. Die Landsgemeinde 2022 wird darüber beschliessen.