Regierungsrat genehmigt Energieplanung Glarus Nord

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf das geltende Energiegesetz die Energieplanung der Gemeinde Glarus Nord.



Energieplanung der Gemeinde Glarus Nord.(zvg)
Energieplanung der Gemeinde Glarus Nord.(zvg)

Der Regierungsrat hat Ende 2021 die kantonale Energieplanung 2035 beschlossen (Medienmitteilung 21. Dezember 2021). Das kantonale Energiegesetz verpflichtet die Gemeinden, eine kommunale Energieplanung zu erstellen. Der Gemeinderat von Glarus Nord hat diese Planung am 7. September 2022 erlassen.

Der Bericht analysiert die heutige Energieversorgung und identifiziert die erneuerbaren Energiepotenziale. Als übergeordnetes Ziel wird das Erreichen von Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt. In einem Massnahmenkatalog werden räumliche Massnahmen und übergeordnete Massnahmen definiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Wärmeversorgung. Es werden jedoch auch die Themen Stromversorgung und Energieeffizienz behandelt. Ziele und Massnahmen für gemeindeeigene Liegenschaften werden ebenfalls festgelegt. Der Regierungsrat genehmigt die Energieplanung der Gemeinde Glarus Nord.