Der Tarifvertrag regelt die Abgeltung der logopädischen Leistungen im Kanton Glarus. Der Regierungsrat prüft, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit in Einklang steht. Mit dem Nachtrag zum Anschlussvertrag wird keine Änderung des Taxpunktwerts vorgenommen. Der bewilligte Nachtrag regelt rückwirkend per 1. Januar 2020 die Organisation der Logopädie sowie Beitritts- und Rücktrittsregelungen.
Regierungsrat genehmigt Nachtrag zu Tarifvertrag
Regierungsratssitzung 5. Mai • Ein Nachtrag zum Tarifvertrag zwischen den Glarner Logopädinnen und Logopäden und der Tarifsuisse AG wird genehmigt.