Am 21. Januar 2020 reichte die SVP-Fraktion die Interpellation «Befristete Amtsstellen» ein. Sie möchte damit zur Transparenz bezüglich der Personalkosten der kantonalen Verwaltung beitragen.
Stellungnahme des Regierungsrates
Der Regierungsrat budgetiert und kontrolliert den Personalaufwand sehr genau. So wurde der budgetierte Personalaufwand in den Jahren 2014 bis 2019 nie überschritten. Im Gegenteil: Dieser lag durchschnittlich 1,9 Millionen Franken unter dem Budget.
Vergleich Personalaufwand Budget – Rechnung für die Jahre 2014 – 2019 in Franken
- 2015 2016 2017 2018 2019
Differenz, gerundet -1 371 000. -3 287 000. -2 634 000. -1 502 000. -1 532 000. -856 000
Rotationsgewinn in Franken
Der jährlich erhobene Fluktuations- bzw. Rotationsgewinn (Vergleich Löhne austretende mit nachfolgende Mitarbeitende innerhalb des Stellenplans) ist ein weiteres Indiz für eine sorgfältige Lohnpolitik.
2016 2017 2018 2019
Rotationsgewinn 282 090 266 080 170 350 127 550
Zuständigkeit ist unterschiedlich, aber klar geregelt
Der Regierungsrat erliess 2012 eine Richtlinie für befristete Anstellungen und befristete Pensenerhöhungen. Es wird unterschieden zwischen vom Landrat befristet bewilligten Stellen, die Teil des Stellenplans sind, und befristeten Stellen und Pensenerhöhungen bis maximal ein Jahr, die in der Kompetenz des Regierungsrates liegen. Letztere sind nicht Teil des Stellenplans. Sie dienen der kurzfristigen Sicherstellung des operativen Betriebs bei personellen Engpässen oder der Bewältigung von einmaligen Spezialaufgaben.
In die Kompetenz des Regierungsrates fällt zudem die Bewilligung von Personalaufwänden, denen im gleichen Rechnungsjahr entsprechende sachbezogene Erträge gegenüberstehen, etwa bei der kantonalen Arbeitslosenkasse.
Schliesslich wurde im Rahmen des politischen Prozesses eine Handlungsempfehlung für den Stellenbewilligungsprozess erlassen. Demnach genehmigt der Landrat mit dem Budget jeweils den Personalaufwand für beantragte neue Stellen unbefristet, befristet, gekürzt oder gar nicht. Die Steuerung der Stellen erfolgt seither grundsätzlich über die mit dem Budget bewilligten finanziellen Mittel für den Personalaufwand. Eine Ausnahme bilden Sachvorlagen, deren Umsetzung mit einem personellen Mehraufwand verbunden sind. Bei diesen genehmigt der Landrat die beantragten finanziellen Mittel zusammen mit der Sachvorlage.
Frage SVP-Landratsfraktion:
Wie viele befristete Stellen werden momentan durch den Kanton Glarus vergeben?
Antwort Regierungsrat:
Insgesamt ist per 1. Januar 2020 ein Personalaufwand von rund 850 000 Franken für die nachfolgend aufgeführten Stellen vom Landrat befristet bewilligt. Die Stellen im Umfang von 730 Stellenprozent sind Teil des Stellenplans.
Stellen, bei denen der Personalaufwand vom Landrat nur befristet bewilligt wurde (Stand 1.1.2020):
- Stelle/Fachstelle Befristung
DFG Jurist/in / Oekonom/in 01.01.2019 – 31.12.2022
DFG Fachstelle Koordination Gesundheit 01.01.2019 – 31.12.2022
DBK Projektleitung ICT 01.01.2009 – 31.12.2021
DBK Kantonales Integrationsprogramm KIP 01.04.2014 – 31.12.2021
DBU Techn. Fachspezialist/-in (Forstingenieur/-in) 01.08.2009 – 31.12.2024
DVI Sozialarbeiter/in 01.01.2016 – 31.12.2021
DSJ Gruppenleiter/in Kanzlei 01.01.2020 – 31.12.2024
DSJ Kaufm. Sachbearbeiter/in JVA 01.01.2018 – 31.12.2020
DSJ Kaufm. Sachbearbeiter/in Migration 01.01.2018 – 31.12.2020
Ausserdem gibt es eine befristete Stelle (bis 31. Mai 2020) bei der Staatsanwaltschaft. Die Zuständigkeit liegt beim Regierungsrat.
Frage: Was wurde aus den einzelnen befristeten Stellen seit 2014? Wurden die entsprechenden Stellen verlängert, aufgelöst oder in unbefristete Stellen umgewandelt?
Antwort Regierungsrat:
Mit einer Ausnahme wurden sämtliche befristet bewilligten Personalaufwände im Rahmen der Effizienzanalyse «light» per 1. September 2014 bereinigt. Alle Personalaufwände, bis auf diejenigen der Technischen Angestellten bei den Militärbetrieben, wurden vom Landrat unbefristet bewilligt.
Umwandlung von befristetet bewilligtem Personalaufwand in unbefristet bewilligten Personalaufwand
- Stelle/Fachstelle Pensum in %
DFG Kaufm. Angestellte/-r Indiv. Prämienverbilligung 80
DBK Stipendienwesen 50
DBK Denkmalpflege 40
DBU Ingenieur/-in Hochbau 20
DBU Ingenieur/-in UWE 100 (unbefristet ab 2018)
DVI Jurist/-in 100
DVI Kaufm. Angestellte/-r Handelsregister 40
DSJ Techn. Angestellte/-r Militärbetriebe 180 (Aufhebung Mai 2015 bzw. Dez. 2016)
DSJ Kaufm. Angestellte/-r Migration 80
DSJ Kaufm. Angestellte/-r ADMAS 40