Regierungsrat lehnt «Stellenstopp»-Postulat ab

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat «Stellenstopp bei der kantonalen Verwaltung aufgrund der Corona-Krise» abzulehnen.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Im März 2021 reichten die SVP- und die FDP-Fraktion gemeinsam das Postulat «Stellen-Stopp bei der kantonalen Verwaltung aufgrund der Corona-Krise» ein. Darin beauftragen sie den Regierungsrat, dem Landrat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein Stellenschaffungsstopp bis Ende 2024 umgesetzt werden kann. Neue Stellen sollten während dieser Zeitperiode durch Stellenumwandlungen oder natürliche Fluktuationen kompensiert werden. Nicht vom Vorstoss betroffen sollen Lehrstellen sein.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat abzulehnen. Er verweist insbesondere auf folgende Punkte:

Finanzielle Belastung wegen Corona weniger gross als erwartet

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung der Antragsteller, dass die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie eine Belastung für die Kantonsfinanzen darstellt. Allerdings gelte es die finanziellen Folgen zu relativieren, weil Bundesbeiträge die Kostenfolgen der Pandemie mildern. Dank der vorsichtigen und nachhaltigen Finanzpolitik der letzten Jahre könne zudem ein Grossteil der Hilfspakete aus den Steuerreserven finanziert werden. Bei den Steuereinnahmen geht der Regierungsrat nur von einem temporären Einbruch aufgrund der Pandemie aus.

Stellen werden über das Budget genehmigt

Der Landrat steuert den Stellenplan heute indirekt über das Budget bzw. im Rahmen von Vorlagen an den Landrat und an die Landsgemeinde. Der Regierungsrat weist neue Stellenbegehren bzw. den dafür notwendigen Personalaufwand im Budgetbericht detailliert aus. Es steht dem Landrat frei, die beantragten Beträge zu erhöhen, zu kürzen oder ganz zu streichen. Grundlage der Diskussion bildet stets der beantragte Personalaufwand und nicht die einzelnen Stellen(prozente). Der Landrat kann über seine Budgetkompetenz dabei konkret sagen, auf welche Personalaufwände verzichtet werden muss. Im Weiteren bewilligt der Landrat Mehrkosten beim Personalaufwand auch in Zusammenhang mit Gesetzesvorlagen. Der Landrat verfügt somit bereits heute über das notwendige Instrumentarium und die entsprechende Kompetenz, um einen Stellenstopp zu verfügen, falls er einen solchen für nötig hält. Weitere Grundlagen erachtet der Regierungsrat als nicht erforderlich.

Im Übrigen geht der Regierungsrat bei der Schaffung neuer Stellen massvoll und wohlüberlegt vor. Die Alimentierung von neuen Stellen durch Stellenumwandlungen geschieht bereits heute. Bei Pensionierungen und Kündigungen wird stets geprüft, ob und in welcher Form Neubesetzungen notwendig sind.

Flexibilität in der Pandemie

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass gerade in der Pandemie grösstmögliche Flexibilität bei der Besetzung von Stellen entscheidend ist. Die Kantonale Führungsorganisation, das Contact Tracing, das kantonale Impfzentrum usw. hätten ohne diese Flexibilität gar nicht in so kurzer Zeit operativ tätig werden können.

Digitalisierung braucht Anfangsinvestitionen

Die Digitalisierung der kantonalen Verwaltung wird einige Jahre Aufbau benötigen und in dieser Zeit vorübergehend zusätzliche Projekt-Ressourcen benötigen. Der Regierungsrat erachtet dabei einen Stellenstopp zum jetzigen Zeitpunkt bzw. im postulierten Zeitraum als kontraproduktiv.