Regierungsrat spricht Denkmalpflegebeitrag für Haus aus dem 15. Jahrhundert

Die Sicherung und Sanierung einer der wenigen Glarner Bohlenständerbauten aus dem 15. Jahrhundert wird mit Denkmalpflegebeiträgen von Bund, Kanton und Gemeinden unterstützt. Es handelt sich um das älteste datierte Gebäude im Kanton Glarus.



Aufgrund seiner besonderen Bauweise soll dieses Oberurner Haus aus dem 15. Jahrhundert mit Denkmalschutzbeiträgen erhalten bleiben • (Foto: Google)
Aufgrund seiner besonderen Bauweise soll dieses Oberurner Haus aus dem 15. Jahrhundert mit Denkmalschutzbeiträgen erhalten bleiben • (Foto: Google)

Das Gebäude in Oberurnen gehört in seinem Ursprung zu einem im Glarnerland bislang unbekannten Haustyp, von dem sich im Kanton Glarus nur wenige erhalten haben. Errichtet wurde es um 1410, also noch im Mittelalter, als Bohlenständerbau über einem gemauerten Steinsockel. Die Konstruktion und die innere Raumeinteilung des Kernbaus müssen erhalten bleiben, ebenso die Ausstattung der Stube. Die bauzeitlichen und historischen Oberflächen sind zu restaurieren. Das Äussere soll seine Kleinteiligkeit, hervorgerufen durch Sprossenfenster, Fensterabmessungen, Läden und Fassadenstruktur, behalten. 

Unter Auflagen gewährt der Regierungsrat an das Sanierungsprojekt Beiträge von Bund (maximal 118 657 Franken), Kanton (maximal 99 672 Franken) und Gemeinde (maximal 66 448 Franken).