Im Rahmen einer Vernehmlassung zur Teilrevision der Signalisationsverordnung begrüsst der Regierungsrat die Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen. Künftig soll für die Erstellung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen kein Verkehrsgutachten mehr erstellt werden müssen.
Der Regierungsrat lehnt hingegen die Einführung von Privilegien für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) ab. Es soll keine zusätzliche Signalisation eingeführt werden, wonach im allgemeinen Fahrverbot, im Fahrverbot für Motorwagen oder auf Busspuren Fahrzeuge mit mehreren Mitfahrenden von der Beschränkung ausgenommen wären. Auch für das Parkieren von Fahrzeugen sollen nach Ansicht des Regierungsrates keine Carpooling-Privilegien gelten.