Respekt für die Wasserrechte

Der Glarner Landrat hat am Mittwoch unter dem Vorsitz von Rolf Hürlimann (FDP, Schwanden) sehr lange und zum Teil auch sehr langfädig über die Revision des Energiegesetzes debattiert und sich dabei die Rechte der Wasserrechtseigentümer (Private, Gemeinden, Tagwen) vor einem starken finanziellen Zugriff durch den Kanton geschützt, dies ganz im Gegensatz zu den Vorschlägen von Regierung und vorberatenden Kommission.



Kurz vor der heutigen Landratsitzung: Regierungsrat Jakob Kamm im Gespräch mit Ratsschreiber Josef Schwitter (Bild: ehuber) Trotz angeschlagener Gesundheit: Regierungsrat Röbi Marti vertritt vehement die Anträge der Regierung und der Kommission zur Änderung des Energiegesetzes (Bild: ehuber) Landrat Tony Bürge vertritt den Standpunkt
Kurz vor der heutigen Landratsitzung: Regierungsrat Jakob Kamm im Gespräch mit Ratsschreiber Josef Schwitter (Bild: ehuber) Trotz angeschlagener Gesundheit: Regierungsrat Röbi Marti vertritt vehement die Anträge der Regierung und der Kommission zur Änderung des Energiegesetzes (Bild: ehuber) Landrat Tony Bürge vertritt den Standpunkt

Erfolgreicher Antragsteller war Dr. Thomas Hefti (FDP, Schwanden), der die Absicht des Kantons bekämpfte, alle künftigen Mehreinnahmen aus den Wasserrechten für sich zu behalten. Besonders Glarus-Süd brauche nämlich Mehreinnahmen, um den Hochwasserschutz sicherzustellen. Grundsätzlich ging es auch um die geplante Einschränkung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse. Dr. Hefti argumentierte so überzeugend, dass alle seine Anträge angenommen wurden. Er hatte seine Vorschläge an alle Ratsmitglieder verteilt; ein solches (erfolgreiches) Vorgehen könnte vielleicht Schule machen.

Denn gerade andere Antragsteller hatten ihre eher komplizierten Vorschläge nur mündlich vorgebracht - und sie scheiterten alle, etwa mit der Besteuerung des Grundwasserbezuges oder mit Belastung von „importierten“ Energieträgern wie Kehricht oder Holz.

Anträge, die Zweckbestimmung des Gesetzes im Sinne eines Memorialsantrages de Grünen zu erweitern, scheiterten am Hinweis, man brauche zuerst eine Strategie.

Der Rat genehmigte auch die Revision des Gesundheitsgesetzes, das dem Spital mehr Autonomie beschert. Das Kantonsspital solle „fit für die Zukunft“ gemacht werden, betonte Landesstatthalter und Sanitätsdirektor Dr. Rolf Widmer.

Das Verwaltungsgericht ist nun auch Versicherungsgericht, dies in Anpassung an das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Die Vorlage über die Kosten- und Beitragsverrechnung mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen und über die Bestrafung des Weidenlassens in Wäldern wurde zurückgewiesen. Der Rat erwartet die Gesamtrevision des Landwirtschaftsgesetzes und des Waldgesetzes. - Die nächste Landratssitzung findet am 18. Februar statt.