Richtplan: Unlogische Abwicklung rächt sich!


«Die Gemeinde Glarus Nord muss in der laufenden Nutzungsplanung 30 Hektaren Bauland auszonen.» Das war eine Schlagzeile in der Glarner Tagespresse vor erst wenigen Tagen. Ein massives Verdikt des Kantons, mit dem der Gemeinderat nicht gerechnet hat. Nicht nur das. Der Kanton bemängelt weitere wesentliche Elemente am Richtplan Glarus Nord. Aber, dass so was passieren kann? Fast nicht zu glauben, denn während mehrerer Jahre haben Behörde und Verwaltung der Gemeinde zusammen mit einem auf Raumplanung spezialisierten Fachbüro minutiös einen äusserst detaillierten Gemeinde-Richtplan (GRIP) erarbeitet. Bei so viel «Professionalität» würde man meinen, alle grundlegenden eidgenössischen und kantonalen Voraussetzungen und Auflagen seien berücksichtigt. An der letzten Parlamentssitzung am 22. Oktober 2015 war ich als Besucher zugegen; bereits dort liess Martin Laupper enttäuscht verlauten, dass die Regierung von der Gemeinde in vereinzelten wichtigen Punkten eine Überarbeitung des GRIP verlangt. Die Forderungen sind allerdings gesetzlich bedingt, sodass sie die Gemeinde nicht ignorieren darf. Spätestens vor der Vorlage an das Parlament und die Gemeindeversammlung hätte doch eine Vorgenehmigung durch den Kanton erfolgen müssen. Offenbar wurde das unterlassen. Der ganze Ablauf ist sowieso unlogisch. Zuerst hätte der Kanton seinen eigenen, übergeordneten Richtplan verabschieden müssen und erst dann, darauf basierend, jede Gemeinde den ihren. Darauf zielte mein Rückweisungsantrag ab, gestellt anlässlich der Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2014. Ich zeigte dabei diverse Mängel auf: Fruchfolgeflächen nicht geregelt; Kostenfolgen (Auszonungen, Landabtausche) nicht ausgewiesen; zu schnelles Wachstum; zu viele Lücken und Tücken usw. Zudem wies ich wörtlich darauf hin: «Da der Kantonale Richtplan noch nicht definitiv verabschiedet ist, läuft die Gemeinde Glarus Nord Gefahr, über Sachen zu entscheiden, die der Kanton wieder umkrempeln kann [muss].» Vonseiten Gemeinderat und Parlament wurde jedoch geltend gemacht, dass eine Rückweisung nur zu weiteren Verzögerungen führen würde, sodass mein Antrag abgelehnt wurde. Nun sieht man es ... Es kommt zu zusätzlichen, erheblich grösseren Verzögerungen!