Sanierung und Optimierung der Nachklärung der ARA Glarnerland

Der Gemeinderat Glarus Süd steht nun bereits über 100 Tage der Gemeinde Glarus Süd vor und hat an seiner jüngsten Sitzung ein weiteres Geschäft zuhanden der ersten ordentlichen Gemeindeversammlung der Gemeinde Glarus Süd vom 24. Juni verabschiedet. Es handelt sich dabei um die Sanierung und Optimierung der Nachklärung der ARA Glarnerland.



Für die gesamten Sanierungsarbeiten der ARA Glarnerland wird mit Kosten von 4 160 000 Franken gerechnet. Die Bauausführung soll in zwei Etappen erfolgen.
Für die gesamten Sanierungsarbeiten der ARA Glarnerland wird mit Kosten von 4 160 000 Franken gerechnet. Die Bauausführung soll in zwei Etappen erfolgen.

Die Nachklärung bei der ARA Glarnerland ist inzwischen über 30 Jahre alt. Die Ausrüstungen und auch die Bauwerke selbst sind sanierungsbedürftig. Durch Geländesetzungen haben sich zusätzliche Problemstellungen ergeben. Die Betriebssicherheit ist nicht mehr ausreichend sichergestellt. Es besteht daher nun dringender Handlungsbedarf.

In rund zwei Jahren wurde das Projekt vorbereitet. Es wurden diverse Untersuchungen, Expertisen und Berichte erstellt sowie parallel eine Versuchsanlage betrieben. Schliesslich wurde nach einem Variantenvergleich gemeinsam mit den beteiligten Kantonen die Bestlösung für eine Sanierung und Optimierung der Nachklärbecken gewählt.

Für die gesamten Sanierungsarbeiten wird mit Kosten von 4 160 000 Franken (exkl. MwSt.) gerechnet. Die Bauausführung soll in zwei Etappen erfolgen und erstreckt sich über die Jahre 2011 und 2012, sofern die Gemeinden zustimmen.
Aufgrund der Höhe des Kostenvoranschlags ist gemäss den Statuten des Abwasserverbands die Genehmigung der einzelnen Gemeinden erforderlich.
Auf Antrag des Departements Werke und Umwelt verabschiedete der Gemeinderat das Kreditbegehren der ARA Glarnerland zuhanden der Gemeindeversammlung vom 24. Juni. Die Finanzierung erfolgt über angepasste Abwassergebühren.

Beschwerde zurückgezogen

Im Herbst 2010 wurde gestützt auf die bestehenden Vergabereglemente der Gemeinde Matt das Pachtland neu zugeteilt. Am 31. Januar 2011 reichte Paul Rhyner-Funk beim Regierungsrat eine Beschwerde gegen diese Vergabe ein. Zwischenzeitlich hat zwischen dem Beschwerdeführer und einer Delegation des Departements Werke und Umwelt sowie dem Gemeindepräsidenten eine Besprechung stattgefunden. In der Folge hat der Beschwerdeführer den Rückzug seiner Beschwerde erklärt, was als Schritt im Interesse aller Beteiligten erachtet wird.

Der Gemeinderat wird an der Herbstgemeindeversammlung 2011 oder spätestens an der Frühjahrsversammlung 2012 ein Vergabereglement vorlegen. Eine erste Vorlage wurde von der Arbeitsgruppe D3.6 Alpen und Landwirtschaft erstellt und dient als Grundlage zur weiteren Bearbeitung.

Dringliche Massnahmen beschlossen

Am 21. Juli 2010 entlud sich im Einzugsgebiet der Guppenrunse ein lokales, sehr heftiges Gewitter. Die Guppenrunse führte mehrere sehr grosse Murschübe. Während des Ereignisses wurden grosse Geschiebemengen verlagert.

Die bestehende Verbauung wurde durch die Murstösse und den Hochwasserabfluss stark beansprucht. An verschiedenen Bauwerken traten zum Teil erhebliche Schäden auf. Die massgebenden Schadstellen sind bekannt und dokumentiert. Im Rahmen eines Hochwasserschutz- und Wiederinstandstellungskonzeptes der Marty Ingenieure AG sind unter Einbezug der zuständigen kantonalen Amtsstellen die geplanten Massnahmen definiert und die Dringlichkeit festgelegt worden. Basierend auf diesem Massnahmenkonzept sollen etappenweise eigenständige Bauprojekte ausgelöst und ausgeführt werden.
Aufgrund des grossen Handlungsbedarfs sollen im 2011 bereits die vordringlichsten Massnahmen umgesetzt werden.
Die Guppenrunskorporation ist nach wie vor verantwortlich für den Unterhalt der Verbauungen. Die Besonderheit der Korporation besteht jedoch darin, dass durch Gemeindeversammlungsbeschlüsse der ehemaligen Gemeinden Schwändi, Mitlödi und Schwanden die Finanzierung der Korporationsmittel vollumfänglich bei der Gemeinde Glarus Süd liegt. Die nun projektierten Kosten sind im Budget 2011 nicht enthalten. Ein Aufschieben der Massnahmen könnte für die Verbauung an der Guppenrunse aber verheerende finanzielle Folgen haben. Verschiedene Bauwerke stehen kurz vor dem Zusammenbruch und können einem weiteren Unwetter nicht mehr standhalten.
Bund und Kanton haben Wiederinstandstellungsmassnahmen an Bachverbauungen jeweils mit 60 Prozent subventioniert. Der definitive Entscheid über die Höhe der Subventionen von Bund und Kanton steht noch aus.
Auf Antrag des Departements Werke und Umwelt genehmigte der Gemeinderat die finanziellen Mittel von maximal 950 000 Franken für die Wiederinstandstellungsmassnahmen 2011 an der Guppenrunse. Die Kreditgenehmigung erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sich Bund und Kanton mit zirka 60 Prozent an den Kosten beteiligen. Da es sich um eine gebundene Ausgabe handelt, wurde dieser Kredit vom Gemeinderat beschlossen.

Wie weiter mit dem alten Feuerwehrgebäude Schwanden?

Ein in Schwanden ansässiges Gewerbe sucht einen neuen Standort und wurde mit dem Areal des alten Feuerwehrgebäudes fündig. Da das alte Feuerwehrgebäude im Inventar der schützenswerten Gebäude aufgeführt ist, zeigte sich der Glarner Heimatschutz vom ursprünglich geplanten Abbruch und Neubau wenig erfreut. Er verlangt nun zuerst eine genauere Prüfung, ob das alte Gebäude nicht in einen Neubau integriert werden kann.

Der Glarner Heimatschutz schlägt vor, dass ein Studienauftrag als Machbarkeitsstudie in einem geschlossenen Konkurrenzverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist die Ausarbeitung von zwei Lösungsvarianten, eine mit dem Altbau des Feuerwehrgebäudes und eine ohne den Altbau, das heisst nur Neubauvolumen. Insgesamt sollen vier Architekten eingeladen werden.

Die Gesamtkosten von 15 000 Franken für die Machbarkeitsstudie sollen von der Gemeinde als Bodenbesitzerin, vom zukünftigen Bauherr, vom Glarner Heimatschutz und von der Stiftung pro Schwanden zu je einem Viertel übernommen werden.

Damit die Gemeinde Glarus Süd zu einer optimalen Lösung für das Dorfzentrum in Schwanden ihren Anteil beisteuern kann, genehmigte der Gemeinderat auf Antrag des Departements Werke und Umwelt den Betrag von 3750 Franken für die Durchführung des Architektenwettbewerbs.

Ein wichtiger Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen ist zudem die Zustandsaufnahme des Gebäudes, welche ebenso bei einem Abbruch in den Auflagen der Abbruchbewilligung durch den Kantonalen Denkmalpfleger verlangt wird. Dementsprechend bewilligte der Gemeinderat die Vergabe der Zustandsaufnahme an das Architekturbüro Seliner in Schwanden mit einem Kostendach von 6000 Franken.

Weitere Beschlüsse Mit dem Neubau des Mehrfamilienhauses am Eingang von Elm im Gebiet «Müsli» muss auch die bestehende Quartierstrasse und ein Teil der bestehenden Werkleitungen ergänzt werden. Für die Vergabe der Ingenieur- und der Baumeisterarbeiten wurden mehrere Offerten eingeholt. Nach eingehender Prüfung vergibt der Gemeinderat die Ingenieurarbeiten dem Büro Raymann AG in Glarus. Mit den Baumeisterarbeiten wird die Firma W. Hösli AG, Glarus, beauftragt.

Der Gemeinderat beschliesst, den Werkraum der ehemaligen Realschule Luchsingen, Parzelle Nr. 96, Grundbuch Luchsingen, zu verkaufen. Ein Interessent ist bereits vorhanden.

Der Gemeinderat genehmigt das Gesuch von Frau Mirtha Züger, Betreiberin des Restaurants Wydeli in Schwanden, das Lokal als Raucherlokal zu führen. Die vom Hauptgebäude abgetrennte Bar wird geschlossen. Die Bar ist lediglich noch geschlossenen Gesellschaften zugänglich und rauchfrei zu halten. Damit erfüllt das «Wydeli» die Bedingungen für ein Raucherlokal.