Schwerverkehrskontrollen: Verstösse und Beanstandungen

Anlässlich von Schwerverkehrskontrollen auf der Autobahn A3 in Niederurnen wurden im Januar bei zwei Sattelmotorfahrzeugen verschiedene technische Mängel und Verstösse gegen die Strassenverkehrsvorschriften festgestellt.



(Bild: kapo glarus)
(Bild: kapo glarus)

Am Dienstag, 5. Januar 2016, wurde der Chauffeur eines in Deutschland immatrikulierten Sattelmotorfahrzeugs kontrolliert. Der 45-jährige Deutsche hatte mehrfach gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV verstossen. Für einen Zeitraum von 32 Stunden konnte er eine Ruhezeit von lediglich 4:30 Stunden ausweisen. In diesem Zeitraum hatte er den Sattelzug während 13,5 Stunden gelenkt. An weiteren Tagen wurde die maximale Tageslenkzeit von 9 Stunden wiederholt überschritten. So lenkte er den 40-Tönner an einem Tag ununterbrochen während mehr als 8 Stunden. Auch die wöchentlichen Ruhezeiten wurden missachtet. Der digitale Fahrtenschreiber war mehrmals manipuliert worden. Der fehlbare Fahrzeuglenker wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Am Freitag, 22. Januar 2016, wurde in Fahrtrichtung Zürich ein polnisches Sattelmotorfahrzeug angehalten und überprüft. Das Fahrzeug entsprach in mehreren Punkten nicht den Vorschriften und war insgesamt nicht betriebssicher. So hatten sich an einem Rad des Sattel-Sachentransportanhängers sämtliche Radschrauben gelöst, wodurch die Schraubenlöcher der Felge und die Radnabe erheblich beschädigt wurden. Zudem waren die Frontscheibe defekt und der Unterfahrschutz mangelhaft. Das Sattelmotorfahrzeug wurde auf der Stelle stillgelegt. Der Fahrzeuglenker, ein 62-jähriger Pole, wird ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus zur Anzeige gebracht.