Sind Erdbebenschäden versichert?

Das leichte Erdbeben vom 5. Januar 2009 hat keine nennenswerten Schäden verursacht. Dennoch stellt sich die Frage nach der Versicherungsdeckung von Erdbebenschäden.



Weitere Auskünfte zur Erdbebenversicherung erteilt Hansueli Leisinger
Weitere Auskünfte zur Erdbebenversicherung erteilt Hansueli Leisinger

Das Epizentrum des Bebens mit einer Stärke von 4,1 auf der Richterskala lag in der Gegend von Buchs SG. Es wurde auch im Glarnerland deutlich gespürt. Offenbar sind bei der Gebäudever­sicherungsanstalt des Kantons St. Gallen eine Handvoll Schäden kleinerer Art gemeldet worden. Diese sind jedoch nicht versichert. Bei der glarnerSach ist lediglich eine Anfrage bezüglich der Versicherungsdeckung eingegangen.

Kein Elementarereignis


Entgegen der landläufigen Meinung gehören Erdbeben in versicherungstechnischem Sinn nicht zu den Elementarereignissen und sind damit in der Gebäudefeuer- und Elementarversicherung gesamtschweizerisch nicht gedeckt. Diese Regelung gilt sowohl für die Kantonalen Gebäudever­sicherungen als auch die Privatversicherer. Es besteht zwar die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Die Deckungskapazitäten sind aber beschränkt und die Prämien ausserordentlich hoch.

Beschränkte Deckung


Die 19 Kantonalen Gebäudeversicherungen haben schon vor Jahren einen Deckungspool einge­richtet, welcher eine beschränkte Deckung für Schäden bei schweren Erdbeben bereithält. Für Erdbeben ab Intensität VII stehen 2 Milliarden zur Verfügung. Allerdings hat jeder Geschädigte einen Selbstbehalt von 10% des Versicherungswertes (mind. CHF 50‘000) selber zu tragen.

Projekt Erdbebenversicherung


Das nächste Beben kommt bestimmt und es kennt keine Kantonsgrenzen. Deshalb haben sich die Privatversicherer und kantonale Gebäudeversicherungen zu einem Projekt für eine flächen-
deckende obligatorische Erdbebenversicherung zusammen geschlossen. Die Arbeiten sind weit vorangeschritten und zeigen, dass eine zusätzliche Deckung in der Elementarschaden­versicherung machbar ist. Nun sind der Bund und die Kantone gefordert, die nötigen Gesetz­gebungsprozesse in die Wege zu leiten, damit diese Erdbebenversicherung in nützlicher Frist realisiert werden kann.

Weitere Auskünfte zur Erdbebenversicherung erteilt Hansueli Leisinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der glarnerSach. Zudem kann eine entsprechende Broschüre kostenlos bei der glarnerSach, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus, Telefon 055 645 61 61, bezogen werden.