Die Landsgemeinde hat am 5. September 2021 Änderungen im kantonalen Energiegesetz beschlossen. So wird künftig der Einbau von Heizungen aus fossilen Brennstoffen verboten. Dies gilt für Neubauten wie auch beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Gebäuden. Ausserdem wurde beschlossen, dass der Wärmebedarf von öffentlichen Bauten bis im Jahr 2040 zu 90 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden muss.
Nun müssen die landrätliche Verordnung zum Energiegesetz und die regierungsrätliche Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung angepasst werden. Der Regierungsrat schickt die Änderung dieser Erlasse in eine Vernehmlassung bis zum 25. März 2022. Die Vernehmlassungsunterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Departementes Bau und Umwelt publiziert.