So will der Regierungsrat das neue Energiegesetz umsetzen

Der Regierungsrat verabschiedet die Änderung der Verordnung zum Energiegesetzgebung zuhanden der Vernehmlassung. Bis zum 25. März erhalten Behörden, Parteien, Verbände und Organisationen die Möglichkeit für Rückmeldungen. Die Landsgemeinde hatte im September 2021 nebst Anpassungen im Gesetz insbesondere ein Verbot von Heizungen aus fossilen Energieträgern beschlossen. Jetzt geht es um die konkrete Umsetzung.



Das Schweizer Stimmvolk und auch die Glarner Landsgemeinde haben ihre Energiegesetze auf eine sparsamere und effizientere Energienutzung ausgelegt • (Foto: D. Boschung)
Das Schweizer Stimmvolk und auch die Glarner Landsgemeinde haben ihre Energiegesetze auf eine sparsamere und effizientere Energienutzung ausgelegt • (Foto: D. Boschung)

Die Landsgemeinde hat am 5. September 2021 Änderungen im kantonalen Energiegesetz beschlossen. So wird künftig der Einbau von Heizungen aus fossilen Brennstoffen verboten. Dies gilt für Neubauten wie auch beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Gebäuden. Ausserdem wurde beschlossen, dass der Wärmebedarf von öffentlichen Bauten bis im Jahr 2040 zu 90 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden muss. 

Nun müssen die landrätliche Verordnung zum Energiegesetz und die regierungsrätliche Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung angepasst werden. Der Regierungsrat schickt die Änderung dieser Erlasse in eine Vernehmlassung bis zum 25. März 2022. Die Vernehmlassungsunterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Departementes Bau und Umwelt publiziert.