Sonderschule: Pauschalen für 2021 festgelegt

Der Regierungsrat legt die Pauschalen 2021 für die Glarner Sonderschulen fest.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Seit 2012 rechnen die beiden Glarner Sonderschulen «Schule an der Linth» und «Heilpädagogisches Zentrum» gegenüber den Kantonen pauschal ab. Grundlage für die Festsetzung der Pauschalen bildet die Vereinbarung zwischen dem Kanton und dem Verein «Glarner Gemeinnützige», welche Trägerin der beiden Institutionen ist. Der Regierungsrat setzte die Höhe der Pauschalen letztmals 2019 fest.

Die seit 2011 bestehende Leistungsvereinbarung wird zurzeit überarbeitet. Das Departement Bildung und Kultur und die Glarner Gemeinnützige sind unter Einbezug einer externen Beratung daran, die Grundlagen für die zukünftige Kooperation neu auszuarbeiten. Dabei hat sich gezeigt, dass eine neue Vereinbarung erst für das Jahr 2022 abgeschlossen werden kann. Beide Seiten haben sich geeinigt, für ein Übergangsjahr die Zusammenarbeit im Sinne der bisherigen Vereinbarung fortzusetzen und bei der Festsetzung von provisorischen Grundlagen auszugehen.

Pauschalen für ein Übergangsjahr

Die vereinbarten Leistungen sollen in Zukunft stärker geregelt und die Pauschalen kostenbasiert bemessen werden. Es hat sich gezeigt, dass mit der Höhe der bisherigen Pauschalen nicht alle tatsächlich erbrachten Leistungen abgedeckt werden. Die Herleitung der Höhe der Pauschalen für das Jahr 2021 erfolgte ähnlich wie bei den Institutionen im Heimbereich und weniger stark aufgrund der Höhe der Schwankungsreserven in den beiden Schulrechnungen. Der Regierungsrat legt die Pauschalen für 2021 wie folgt fest:

  • Heilpädagogisches Zentrum (pro Person und Aufenthaltsmonat):
    für Schule/Unterricht 6748, für Wohnen 7962 Franken
  • Schule an der Linth (pro Person und Aufenthaltsmonat):
    für Schule/Unterricht 6809, für Wohnen 4544 Franken