Sozial- und Vormundschaftswesen in Glarus-Riedern kantonalisiert

Die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens, die am 1. Januar 2008 vollzogen sein wird, gehört zu den zentralen Vorhaben im Rahmen der Gemeindestrukturreform „GL 2011: 3 starke Gemeinden – 1 wettbewerbsfähiger Kanton“.



Die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswes gehört zu den zentralen Vorhaben im Rahmen der Gemeindestrukturreform (Bild: jhuber)
Die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswes gehört zu den zentralen Vorhaben im Rahmen der Gemeindestrukturreform (Bild: jhuber)

Nach dem klaren Ja der Landsgemeinde 2007 zur Umsetzung der Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens setzte die Sozialbehörde Glarus-Riedern eine Arbeitsgruppe ein, die den Übergang zur Kantonalisierung plante und auch durchführte.

Vormundschaftswesen


Anfangs Oktober wurden alle Dossiers des Vormundschaftswesens aus Glarus und Riedern durch die Abteilung Vormundschaft des Kantons übernommen. Ab der Übernahme der Dossiers ist die kantonale Abteilung Vormundschaft für die operative Arbeit zuständig. Die Entscheidungsbefugnis liegt hingegen noch bis Ende Jahr bei der Sozialbehörde Glarus-Riedern. Alle ehemaligen Angestellten des Sozialamtes Glarus-Riedern zügelten ins Kadlerhaus, um dort neu ihre Aufgaben bei der neuen Abteilung Vormundschaft des Departementes Volkswirtschaft und Inneres zu übernehmen. Diese Angestellten führen bis am 31. Dezember 2007 primär die vormundschaftlichen Arbeiten der Fürsorgegemeinde Glarus-Riedern und zusätzlich auch kantonale Aufgaben aus. Angestellt und bezahlt sind alle Angestellten des ehemaligen Sozialamtes bis Ende Jahr von der Sozialbehörde Glarus-Riedern. An dieser Stelle sei allen Angestellten recht herzlich für die aufopfernde Arbeit und das Engagement bei der Zentralisierung gedankt.

Sozialwesen


Im Rahmen der Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens werden die Sozialen Dienste künftig auf drei Stützpunkte aufgeteilt. Am 19. Oktober 2007 wurden mehr als 100 laufende Dossiers des Sozialamtes Glarus-Riedern an den Stützpunkt Glarus Mitte an der Winkelstrasse 22 übergeben. Damit ist der Stützpunkt Glarus Mitte seit dem 19. Oktober 2007 Anlaufstelle für alle Klienten der Gemeinden Glarus und Riedern. Trotz der operativen Übergabe liegt die Entscheidungsbefugnis bis Ende Jahr bei den örtlichen Sozialbehörden. Neben der Sozialhilfe ist der Stützpunkt Glarus Mitte auch für die zivilrechtliche Mandatsführung sowie für die jugendstrafrechtliche Mandatsführung zuständig. Für die Sozialbehörde ist es wichtig, dass die qualitativ hochstehende Arbeit des Sozialamtes Glarus-Riedern weitergeführt wird.


Keine Fürsorgegemeindeversammlung mehr

Da die Sozialbehörde nur noch bis am 31. Dezember 2007 im Amt ist und ab
1. Januar 2008 das Departement für Volkswirtschaft und Inneres ganz zuständig ist, machte es keinen grossen Sinn mehr eine Fürsorgegemeindeversammlung einzuberufen. Da fürs 2008 kein Budget mehr gemacht werden musste, fiel das wichtigste Traktandum der Fürsorgegemeinde weg. Die Sozialbehörde möchte es aber nicht unterlassen allen Stimmberechtigten und den beiden anderen Gemeindeversammlungen (Schulgemeinde und Reformierte Kirchgemeinde Glarus-Riedern) für die jahrelange gute Zusammenarbeit und das Vertrauen zu danken.

Kantonale Vormundschaftsbehörde

Ab 1. Januar 2008 wird neu eine kantonale Vormundschaftsbehörde ihre Arbeit im strategischen Bereich aufnehmen. Die Vorarbeiten dazu sind bereits voll am Laufen. Frau Bea Lienhard, Mitglied der Sozialbehörde Glarus-Riedern, wurde als Mitglied und Marco Hodel, Präsident der Sozialbehörde Glarus-Riedern, als 1. Vizepräsident vom Regierungsrat in diese neue Behörde gewählt.