Spielregeln für die Gemeindeämter von Glarus

Am Freitag, 27. März, entscheiden die Stimmberechtigten der künftigen Gemeinde Glarus nicht nur über die Gemeindeordnung, sondern auch über die Personal- und die Besoldungsverordnung. Und schon am Mittwoch, 1. April, folgt die nächste Orientierung.



Bald gehts um Wasser: Kurz nach der Gemeindeversammlung vom 27. März wird bereits über die nächsten Dossiers der künftigen Gemeinde Glarus informiert
Bald gehts um Wasser: Kurz nach der Gemeindeversammlung vom 27. März wird bereits über die nächsten Dossiers der künftigen Gemeinde Glarus informiert

Soll das Gemeindepräsidium ein Voll- oder nur ein Teilzeitamt werden? Diese Frage scheint am diskussionsträchtigsten zu sein, wenn am Freitag, 27. März, 20 Uhr, die zweite ausserordentliche Gemeindeversammlung der neuen Gemeinde Glarus in der Turnhalle Buchholz über die Gemeindeordnung befindet. Würde vom Antrag des Projektausschusses für ein Vollamt abgewichen, so wäre davon etliche Artikel der Gemeindeordnung betroffen; ein entsprechendes Änderungsdispositiv ist indessen bereits zur Vorprüfung eingereicht worden.

Zu reden geben könnten aber auch andere Punkte. So liegt beispielsweise ein Antrag vor, man solle darauf verzichten, der Geschäftsprüfungskommission die Pensenfestlegung behördlicher Ressortvorsteher zu übertragen. Und natürlich sind zu den 57 Artikeln der Gemeindeordnung auch an der Versammlung selber Änderungsanträge möglich.

Wünschbar ist, dass diese Anträge am 27. März bereinigt werden können, damit die Gemeindeordnung ohne Verzögerung feststeht. Denn bekanntlich finden ja bereits im kommenden Frühherbst die Gemeinderatswahlen statt, so dass es für eine sorgfältige Vorbereitung von Kandidaturen sinnvoll ist, wenn die Ratsstruktur nun fixiert werden kann.

In den zwei folgenden Traktanden geht es am 27. März ferner um die Personal- und die Besoldungsverordnung. Auch da steht den Stimmberechtigten das gewohnte Recht zu Änderungsanträgen zu. So scheint beispielsweise das vorgeschlagene Rentenalter 63 für das künftige Gemeindeprsonal umstritten zu sein.

Es geht gleich weiter

Bereits auf den 15. Mai ist dann die dritte ausserordentliche Gemeindeversammlung angesetzt. Daher findet noch vor den Frühlingsferien der nächste Orientierunganlass statt, nämlich (kein Scherz) am Mittwoch, 1. April, um 20 Uhr in der Aula der Kantonsschule Glarus.

Informiert wird am 1. April einerseits über die geplante Regelung der Themen Wasser und Abwasser. Wie soll beim Wasser die Grundgebühr, wie die Mengengebühr festgelegt werden? Wie steht es mit privaten Brunnenrechten? Welche Rolle soll bei den Abwassergebühren einerseits die Grundstückfläche, anderseits die Trinkwassermenge spielen? Wie werden die bisherigen örtlichen Gebührenunterschiede einander angeglichen.

Anderseits geht es auch um den Themenbereich Abfall. Insbesondere in den Bereichen Gartenabfälle, Grünabfälle und Küchenabfälle, aber auch im Bereich der Vereinheitlichung der Sammelstellen besteht Handlungsbedarf. Ebenso sollen künftig flächendeckend betreute Sammelstellen mit einander angeglichenen Öffnungszeiten eingeführt werden.

Quintessenz: Es empfiehlt sich, an beiden Terminen dabei zu sein – sowohl an der Gemeindeversammlung vom 27. März als auch am Orientierungsanlass vom 1. April. Denn jetzt werden wirklich die Weichen für die neue Gemeinde gestellt.

*Ruedi Hertach ist Informationsbeauftragter des Projektes Glarus Mitte.