Staats- und Jugendanwaltschaft wird umorganisiert

Der Regierungsrat stimmt der Änderung der Verordnung über die Geschäftsführung und Organisation der Staats- und Jugendanwaltschaft zu. Damit wird die Organisationsstruktur zweckmässiger und es können Synergien genutzt werden.



Organisation der Staats- und Jugendanwaltschaft (zvg)
Organisation der Staats- und Jugendanwaltschaft (zvg)

Der Kanton Glarus regelt die Organisation und Geschäftsführung seiner Strafbehörden neu und zweckmässiger. Bisher sind für die Behandlung der Fälle die Abteilungen «Allgemein», «Verkehr und Übertretungen» sowie «Jugend» zuständig. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich die gebildeten Abteilungen aufgrund der vorhandenen personellen Ressourcen sowie der Fallzahlen nicht abgrenzen lassen. Zur optimalen Auslastung des Personals ist es erforderlich, sämtlichen Staats- und Jugendanwälten bzw. -anwältinnen ohne Rücksicht auf die zugeteilte Abteilung Strafuntersuchungen zur Leitung zu übertragen. Ausgenommen davon ist derzeit die Abteilung «Jugend», für die eine Jugendanwältin im Teilzeitpensum alleine verantwortlich zeichnet. In den vergangenen drei Jahren ist die Arbeitslast bei Strafuntersuchungen gegen Erwachsene stark gestiegen. Die Grenzen zwischen den Abteilungen «Allgemein» und «Verkehr und Übertretungen» sind kaum mehr wahrnehmbar.

Neue Struktur dient dem Zweck besser

Die Organisation der Staats- und Jugendanwaltschaft soll besser auf die anfallenden Aufgaben und die vorhandenen Ressourcen ausgerichtet werden. Es wird eine Abteilung geschaffen, die für sämtliche Strafuntersuchungen zuständig ist. Dies ermöglicht die flexible Zuteilung der Fälle gemäss den vorhandenen Kapazitäten. Auch der Bereich der Jugendstrafsachen soll dabei in eine Abteilung mit dem Erwachsenenstrafrecht integriert werden. Das Geschäftsvolumen ist hier gering und volatil. Es soll deshalb nicht länger eine einzige, teilzeitlich beschäftigte Person für diesen Fachbereich alleine verantwortlich sein. Nach wie vor ist aber vorgesehen, dass die Bearbeitung von Jugendstrafsachen unter der Fachverantwortung eines spezialisierten Staats- und Jugendanwalts oder einer -anwältin erfolgt. Das Ausfallrisiko wird so vermindert. Auch diese soll sich zudem an Arbeiten beteiligen können, die im Erwachsenenstrafrecht anfallen. Durch die Zusammenfassung aller Strafverfahren in einer Organisationseinheit lassen sich Synergien nutzen, etwa auch im Bereich des Pikettdienstes.

Die Änderungen an der Verordnung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.