Stellen sollen nicht auf Gesetzesstufe geschaffen werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion Fachstelle Klimaschutz abzulehnen. Die Ressourcenplanung in diesem Bereich wird überprüft, aber die Schaffung von Stellen soll nicht über die Gesetzgebung geschehen.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Im September 2021 reichten Landrat Karl Stadler und weitere Mitunterzeichner die Motion «Fachstelle Klimaschutz» ein. Eine solche Fachstelle soll den Klimaschutz im Kanton Glarus fördern und den Umgang mit den Folgen der Klimaänderung koordinieren.

Regierungsrat beantragt Ablehnung

Im Jahr 2020 lehnte der Landrat die ähnlich lautende Motion «Taten statt Worte im Klimaschutz» ab. Er begründete dies damit, dass die Organisation der Verwaltung grundsätzlich Aufgabe des Regierungsrates sei, während der Landrat bzw. die Landsgemeinde im Rahmen ihrer gesetzgeberischen Kompetenzen die Aufgaben im Klimaschutz definieren. Die aktuelle Motion greift nun weniger direkt in die Kompetenzen des Regierungrates ein, sondern geht den Umweg über die Gesetzgebung. Dadurch wird sie nicht unzulässig. Mit einem solchen Vorgehen würde aber die vorgesehene Organisationskompetenz des Regierungsrates ebenfalls umgangen. 

Der Regierungsrat weist im Weiteren darauf hin, dass momentan noch unklar ist, welche Vollzugsaufgaben in welchem Umfang die Kantone künftig im Zusammenhang mit dem Klimaschutz erfüllen müssen. Er empfiehlt, den Bedarf an Personalressourcen erst nach dem Entscheid der Landsgemeinde 2022 zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung und gesetzgeberischen Entscheiden auf Bundesebene zu klären. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion Fachstelle Klimaschutz abzulehnen.

Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.