Stellungnahme SP-Landratsfraktion

An der Landratsitzung vom vergangenen Freitag, 11. Januar, wurden unter Traktandum 6 Abschnitt A die Änderung der Lohnverordnung und unter Abschnitt B die Änderung der Verordnung mit Gebührentarif zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und zum Schweizerischen Obligationenrecht (OR) behandelt. Die Landratsfraktion der SP nimmt dazu nun wie folgt Stellung:



Stellungnahme der SP-Landratsfraktion zum Gebührentarif. (Bild: zvg)
Stellungnahme der SP-Landratsfraktion zum Gebührentarif. (Bild: zvg)

Seit dem 1. Januar ist das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Höchste Zeit also, die Entschädigungen und die Tarife der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde zu regeln, welche die Arbeit bereits aufgenommen und die ehemalige Vormundschaftsbehörde ersetzt hat.

Der Gebührentarif zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und zum Obligationenrecht sollte um 20 bis 40 Prozent erhöht werden. Am Freitag hat sich die SP im Landrat erfolgreich gegen diese höheren Gebühren im Sozialwesen gewehrt.

Die zusätzliche Belastung des Mittelstandes mit höheren Gebühren stellt ein Problem für die Haushaltbudgets dar. Staatliche Leistungen sollen grundsätzlich durch Steuern finanziert werden. Steuern sind ein soziales Instrument, weil sie gemäss Einkommen und Vermögen erhoben werden. Gebühren sind für alle gleich, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen.

Das Geschäft wurde auf Antrag der SP-Landratsfraktion zurückgewiesen. Der Landrat hat nicht akzeptiert, dass der Regierungsrat ohne die Vorarbeit einer Kommission den neuen Gebührentarif im Schnellzugtempo durchboxen wollte.

Dabei haben sich die Sozialdemokraten vor allem gegen die höheren Gebühren gewehrt. Die SP will nicht akzeptieren, dass Leute mit kleinen und mittleren Einkommen höhere Tarife bezahlen müssen, wenn sie eine Dienstleistung der Sozialbehörden in Anspruch nehmen müssen.

Details:

(Eine Anhörung durch die neue Behörde soll in Zukunft immer 200 Franken kosten. Abklärungen der Behördenmitglieder bei Erbermittlungen, unterstützende Dienste aller Art sollen künftig mit 100 Franken pro Stunde verrechnet werden.)