Steuerinitiative stärkt die Landsgemeinde


Die Gegner der Steuergerechtigkeits-Initiative werden nicht müde zu behaupten, damit würden die heute intakte Steuerhoheit der Kantone und der Föderalismus geschwächt. Diese Behauptung ist doppelt falsch: Erstens steht es um die kantonale Steuerhoheit heute nicht ganz so rosig, und zweitens wird sie durch die Initiative nicht etwa weiter geschwächt, sondern gestärkt. Jahr für Jahr erklärt uns die Regierung an der Landsgemeinde, wir hätten gar keine andere Wahl, als dem neusten Umbau des Steuersystems zuzustimmen. Wenn wir nicht jedes Jahr die Steuern vor allem für die Bestverdienenden weiter senkten, würden wir im schrankenlosen Steuerwettbewerb von Schwyz und den anderen Nachbarkantonen sofort abgehängt. Kurz: Wir seien schlicht gezwungen, unseren Nachbarn hinterherzurennen. Ist das kantonale Steuerhoheit? Ähnlich steht es mit der sogenannten «Steuerstrategie» des Kantons: Inhaltliche Ziele sind darin sekundär. Stattdessen wird alles der Vorgabe untergeordnet, in den Steuerrankings (vor allem in der Kategorie der Bestverdienenden) gut dazustehen – kurz: den anderen Kantonen hinterherzulaufen. Ist das kantonale Steuerhoheit? Nein, das ist höchstens eine Scheinautonomie, bei der die Glarner Steuerpolitik in Schwyz, Zug und den anderen Kantonshauptorten vorbestimmt wird. Diese Fremdbestimmung ist die Folge des schrankenlosen Steuerwettbewerbs, wie wir ihn heute kennen. Die Steuergerechtigkeits-Initiative wirkt diesem unbefriedigenden Zustand entgegen. Sie stellt für den Wettbewerb sinnvolle, moderate Regeln auf und sorgt dafür, dass wir in Glarus wissen: Es gibt eine klare Grenze, welche die übrigen Kantone nicht unterschreiten können. Wir müssen also nicht mehr ausschliesslich darauf schielen, was die anderen machen, sondern können uns wieder vermehrt auch damit beschäftigen, was wir denn eigentlich selbst für richtig halten in der Steuerpolitik. Dann kann uns die Regierung auch wieder erklären, wohin sie das Steuersystem inhaltlich entwickeln will, statt einfach nur auf äussere Zwänge zu verweisen. Und wir können an der Landsgemeinde in aller Freiheit Ja oder Nein dazu sagen. Keine Frage: Wir werden auch dann noch in einem Wettbewerb mit anderen Kantonen stehen, und das ist auch gut so. Aber dieser Wettbewerb wird dann wieder ein Entscheidungskriterium unter mehreren sein, statt wie in den letzten Jahren alle anderen Argumente zu dominieren. Ich stimme deshalb der Steuergerechtigkeits-Initiative zu – gerade weil mir die Entscheidungsfreiheit der Landsgemeinde am Herzen liegt und weil ich ein überzeugter Föderalist bin.