Synode vertagt einheitliche Entlöhnung der Kirchenmusiker

Der Versuch, für die Kirchenmusiker ein für alle Reformierten Kirchgemeinden verbindliches Lohnregulativ zu finden, ist vorerst gescheitert. Weil noch nicht ganz ausgegoren, zog das Büro an der diesjährigen Herbstsynode das Geschäft von sich aus zurück. Alle andern Vorlagen der Herbstsynode passierten oppositionslos.



(Archivbild: e.huber)
(Archivbild: e.huber)

Die Entlöhnung der Kirchenmusiker ist in der Reformierten Kirche ein Dauertraktandum. Weil die Kirchgemeinden bis heute die Entschädigungsansätze in eigener Kompetenz bestimmen können, gibt es bei der Besoldung von Organisten, Kantoren und Chorleitern beträchtliche Unterschiede. Dieser Zustand wird seit Langem als unbefriedigend angesehen, weshalb nicht zuletzt auf Wunsch der Kirchgemeinden selbst eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung der kantonalen Kirchenräte Otto Wyss und Susanna Graf eine entsprechende Anpassung der Kirchenordnung erarbeitete. Diese Anpassungen sollten am Mittwoch zusammen mit einer neu geschaffenen Besoldungsverordnung für die Kirchenmusiker von den im Landratssaal tagenden Synodalen verabschiedet werden.

Vorlage neu überdenken


Daraus ist vorerst nichts geworden, weil sich die Synode im nächsten Frühling nochmals mit der Sache befassen muss. Grund für die Verzögerung ist ein in letzter Minute beim Kirchenrat eingegangenes Schreiben von Kirchenmusikern, die darauf aufmerksam machten, dass die vom Kirchenrat vorgeschlagenen Besoldungsansätze für Kirchenmusiker ohne feste Anstellung im Quervergleich deutlich zu tief angesetzt seien.

Der Kirchenrat behalf sich vor den Versammelten mit der Feststellung, dass es sich bei den im Lohnregulativ genannten Zahlen um «Mindestansätze» handle, die Kirchgemeinden im Einzelfall also höhere Ansätze aushandeln könnten. Der Schwandener Kirchenrat Hansjürg Gredig und andere Synodalen stellten daraufhin fest, dass damit das eigentliche Ziel, nämlich die einheitliche Entlöhnung der Kirchenmusiker in allen Kirchgemeinden, in weite Ferne rücke. In dieser Situation war guter Rat teuer, und das Büro der Synode zog die Vorlage von sich aus zurück, nachdem auch im Plenum der Ruf laut geworden war, die Vorlage noch einmal zu überdenken.

Tieferer Steuerfuss


Die übrigen Geschäfte wurden einvernehmlich verabschiedet. Die Synode gab grünes Licht für die in den Kirchgemeinden Mühlehorn und Obstalden-Filzbach bereits gutgeheissene Fusion zur neuen Kirchgemeinde Kerenzen per Anfang 2016. Die Fusion ist noch vom Landrat zu genehmigen. Unbestritten blieb auch das Budget 2016, das bei Einnahmen und Ausgaben von je rund 1,2 Mio. Franken für das nächste Jahr ein praktisch ausgeglichenes Rechnungsergebnis mit einem kleinen Einnahmenüberschuss von 10 150 Franken vorsieht. Dank gut gefülltem Ausgleichstopf kann der Steuerbetrag für den Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden um 0,1 Prozent reduziert werden, wie die finanzverantwortliche Kirchenrätin Rosmarie Figi bekanntgab. Der Steuerfuss sinkt damit erfreulicherweise von heute 2,0 auf 1,9 Prozent.

Mit einem gemeinsamen Mittagessen beschlossen die Synodalen den kirchlichen Arbeitstag. Eröffnet hatten sie ihn am Morgen mit einem Gottesdienst in der Stadtkirche Glarus, den Pfarrer Sebastian Doll gestaltet hatte.