Der Bund plant eine Änderung des Tabaksteuergesetzes, mit der auch Flüssigkeiten, welche in E-Zigaretten konsumiert werden, besteuert werden. Der Regierungsrat unterstützt dies in seiner Vernehmlassungsantwort. Die Höhe der Besteuerung von E-Zigaretten soll so ausgelegt sein, dass der Anreiz für den Einstieg und den Konsum insbesondere für Jugendliche gesenkt wird. Die Besteuerung soll zudem einfach angepasst werden können.
Präventionsfinanzierung
Darüber hinaus regt der Regierungsrat auch für E-Zigaretten eine Präventionsabgabe an (wie beim Alkoholzehntel, beim Glücksspielpräventionsfonds oder beim Tabakpräventionsfonds). Gemäss einer Studie der Universität Neuenburg von 2010 bringt jeder in die Tabakprävention investierte Franken einen Nettonutzen von 41 Franken.