Tierschutzanwalt-Initiative – NEIN


Am 07. März stimmen wir über die nutzlose Tierschutzanwalt-Initiative ab. Nutzlos weil die Schweiz bereits heute eine der strengsten Tierschutzgesetzgebungen der Welt hat. Darin sind präzise Vorschriften zur Tierhaltung und obligatorische Kurse vorgegeben. Als Beispiel bei der Fischerei: Jede Fischerin oder Fischer muss seit dem 01. Januar 2009 einen Kurs absolvieren, bevor man ein Patent lösen kann. Der Kantonale Fischereiverband Glarus bietet seit vielen Jahren einen Neu- und Jungfischerkurs (heute SANA Kurs) an, um das Fischerhandwerk von Grund auf zu erlernen. Die Kantone haben gemäss geltendem Recht schon jetzt die Möglichkeit Tieranwälte einzusetzen. Bis jetzt ist der Kanton Zürich der einzige Kanton mit einem Tierschutzanwalt. Wohin dies führt sei kurz an einem Beispiel für die Fischerei aufgezeigt. Ein Horgener Fischer wird angeklagt, weil er korrekt und legal vom Ufer aus einen 22-pfündigen Hecht erbeutet. Der Zürcher Tierschutz wirft ihm Tierquälerei vor, der Zürcher Tieranwalt unterstützt die Anzeige und der Staatsanwalt erhebt Anklage. Der Zürcher Tierschutzanwalt Antoine E. Goetschel vertrat die Ansicht, dass der Fischer nach 1 Minute die Angelschnur hätte abschneiden müssen. Kein anständiger Fischer würde das jedoch machen, was übrigens nach dem neuen Tier- und Fischereigesetz verboten ist. Der Hecht würde mit 30 Meter Angelleine davonschwimmen und würde sich mit grosser Wahrscheinlichkeit an irgendeinem Hindernis verheddern. Der Hecht würde so jämmerlich zu Grunde gehen. Am 02. Februar 2010 entschied das Gericht, dass der Fischer weder gegen das Fischereigesetz noch gegen die Tierschutz-verordnung verstossen habe. Der Fischer wurde in allen Punkten frei gesprochen. Mit der flächendeckenden Einführung des Tieranwalts müssten sich in Zukunft Fischer, Jäger sowie alle Tierhalter auf zahlreiche ungerechtfertigte Verfahren und zusätzliche Umtriebe gefasst machen. Unsere sogenannten Tierschützer mit einer solchen extremen Einstellung wie im obigen Beispiel, sollten vielleicht endlich dazu stehen, dass es ihnen um ein generelles Verbot von Angler- Jagd- und allgemeine Tierhaltung geht und deren Verbündeten, wie im Beispiel Tieranwalt Goetschel, um die Profilierung inklusive Lorbeeren durch einen Präzedenzfall vor Bundesgericht. Bei einer allgemeinen Einführung von Tierschutzanwälten, wie dies die Initiative verlangt, ist schliesslich zu erwarten, dass sich fundamentalistisch eingestellte Juristen für diese Ämter melden. Unter Generalverdacht stehen nicht nur die Fischer. Haben Sie einen Hund, eine Katze, ein Kaninchen oder ein Meerschweinchen? Sind Sie gar Jäger? Dann schützen Sie sich vor den extremen Tierschützern und stimmen Sie am 7. März Nein zur Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» (Tierschutzanwalt-Initiative). Es gilt: Wehret den Anfängen – Wir rufen die Bauern, Fischer, Jäger und alle Halter von Haustieren auf – stimmen Sie NEIN zur Tierschutzanwalt-Initiative.