Zur Untersuchung des Todes des Mädchens ordnete die Staats- und Jugendanwaltschaft eine Obduktion an. Die Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin Zürich IRMZ ergab, dass der Tod auf eine mehrfache, schwere, stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen ist. Hinweise auf ein Ersticken durch Nahrung oder Gegenstände fanden sich nicht.
Die Strafuntersuchung zur Klärung des genauen Hergangs wird fortgeführt. Vorerst erteilt die Staatsanwaltschaft keine weiteren Auskünfte zu diesem Fall.