Umfangreiche Gesetzesvorlagen durchberaten

Eine sehr umfangreiche Vorlage hatte der Landrat am Mittwoch mit der Verwesentlichung und Flexibilisierung der kantonalen Gesetzgebung zu behandeln. In nicht weniger als 55 Gesetzen und Beschlüssen mussten dabei Änderungen behandelt werden. Zu Beginn verabschiedete der Rat auch eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierschutz- und Tierseuchengesetz sowie die Revision des Landwirtschaftsgesetzes.

 



Umfangreiche Gesetzesvorlagen durchberaten

In unserer schnelllebigen Zeit folgen sich neue Entwicklungen in rascher Abfolge. Laufend rufen veränderte Fragestellungen und Problembereiche nach staatlicher Regelung. Der Rechtsstoff wächst. In der Legislaturperiode 2010–2014 des Kantons Glarus wurde das Projekt «Verwesentlichung der Gesetzgebung» aufgenommen. Bei der nun dem Landrat unterbreiteten Vorlage werden nicht weniger als 55 Gesetze oder Beschlüsse abgeändert oder sogar aufgehoben. Bei den vorgelegten Änderungen geht es um die Optimierung der bestehenden Gesetzgebung mit den darin enthaltenen Werthaltungen. Die Vorlage ist insofern von Bedeutung, weil die Gesetzgebung das zentrale Element der staatlichen Aufgabenerfüllung darstellt.

Eintreten klar entschieden

Die achtköpfige landrätliche Kommission Recht, Sicherheit und Justiz unter dem Vorsitz von Matthias Zopfi hat die Vorlage behandelt und unterbreitet dem Parlament verschiedene grössere oder kleinere Abänderungsanträge. Die CVP-, FDP-, CVP/GLP sowie die Grüne Fraktion votieren für Eintreten. Im Namen der SP-Fraktion stellt Jacques Marti jedoch einen Rückweisungsantrag an die Kommission. Die Monstervorlage enthalte so viele Änderungen, dass er wohl nicht der einzige Landrat sei, der bei der Vorbereitung dieser Vorlage ein schlechtes Gewissen habe. Dr. Mathias Auer betont, die Vorlage sei sehr gründlich vorbereitet worden und enthalte unbedenkliche Gesetzesänderungen. Die Rückweisung wird klar abgelehnt.

Diskussionsreiche Detailberatung

In der Detailberatung wird zum Teil lang diskutiert und zu verschiedenen Gesetzen Abänderungs- und Rückweisungsanträge gestellt, von denen einige scheitern, andere an die Kommission zurückgehen. So findet der Antrag von Christian Marti keine Mehrheit, der in der Eidesformel die seit 1877 bestehende alte Bezeichnung «Bürger» statt die neu vorgeschlagene «Menschen» erhalten wollte. Auch der Antrag von Martin Landolt wird abgelehnt, der das ganze Gesetz über Schule und Bildung aus der Vorlage herausstreichen wollte. Zu reden geben auch die Änderungen im erst 2007 angepassten Polizeigesetz. Martin Bilger beantragt im Namen der SP Streichung und Rückweisung der gesamten Änderungen. In einigen Artikeln seien Verschärfungen und neue Strafbestimmungen enthalten. Dem widersprechen Kommissionspräsident Zopfi sowie Dr. Mathias Auer. Rückweisung und Streichung werden darauf deutlich abgelehnt. Mehr Glück hat ein Artikel im Steuergesetz betreffend Abzüge beim Erwerbseinkommen, der an die Kommission zurückgewiesen wird. Damit ist die umfangreiche Vorlage durchberaten und geht nun in eine zweite Lesung.

Tierschutz- und Tierseuchengesetz

Zu Beginn der Sitzung verabschiedet der Rat die Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierschutz- und zum Tierseuchengesetz ebenfalls zuhanden einer zweiten Lesung. Der Veterinär- und Lebensmittelbereich stellt für kleiner Kantone eine Herausforderung dar. Der Bund regelt die Tiergesundheit und den Tierschutz umfassend. Die Kantone sind lediglich für den Vollzug zuständig. Das Erreichen des Pensionsalters des Kantonstierarztes bietet nun Gelegenheit, den kantonalen Veterinär- und Lebensmittelbereich neu zu regeln. Der Kanton Glarus strebt dabei eine interkantonale Zusammenarbeit im Veterinärbereich sowie eine Zusammenlegung von Veterinärdienst und Lebensmittelkontrolle an. Als Kommissionspräsident empfiehlt Franz Landolt Eintreten auf die Vorlage, was auch beschlossen wird und in der Detailberatung keine grossen Diskussionen ergibt.

Landwirtschaftsgesetz

Die Revision des Landwirtschaftsgesetzes stützt sich auf die Agrarpolitik des Bundes. Kernelement des Bundes ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Gestützt auf die neue Direktzahlungsverordnung erhalten die Glarner Landwirtschaftsbetriebe weiterhin Direktzahlungen in Höhe von 24,5 Millionen Franken. Die Kommission Bildung/Kultur und Volkswirtschaft/Inneres unter dem Präsidium von Fridolin Luchsinger unterbreitet dem Rat nur einen Abänderungsantrag betreffend Pachtzins für Sömmerungsbetriebe. Die Voraussetzungen hierfür sollen vom Landrat und nicht Regierungsrat geregelt werden. Frau Landesstatthalter Marianne Dürst kann sich mit der Änderung der Kommission einverstanden erklären. In der Detailberatung werden einige Abänderungsanträge abgelehnt. Das Gesetz geht nun auch in eine zweite Lesung.