Umnutzung «Alter Wachtposten» für Kantonale Schlichtungsbehörde

Die neue Kantonale Schlichtungsbehörde wird im «Alten Wachtposten» neben dem Gerichtshaus untergebracht. Für den Umbau wird ein Kredit von 216 000 Franken zulasten des Budgets 2018 bewilligt.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 22. August 2017.
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 22. August 2017.

Der «Alte Wachtposten» befindet sich südlich des Gerichtshauses auf dessen Areal. Er wird zurzeit vom Fachdienst Verkehr der Kantonspolizei genutzt. Die räumlichen Bedingungen sind jedoch sehr knapp und erschweren das Arbeiten erheblich. Es steht weder ein Besprechungszimmer noch ein Raum für Einvernahmen zur Verfügung. Das Gebäude wurde vor zirka zehn Jahren aussen saniert. Der Innenausbau ist gemäss Mehrjahresprogramm Hochbau in leicht schadhaftem Zustand. Das WC genügt den einschlägigen Normen und dem üblichen Standard nicht.

Der Standort neben dem Gerichtshaus ist für die Schlichtungsbehörde ideal. Das Gebäude muss für die neue Nutzung behindertengerecht zugänglich sein und mit einem entsprechenden WC ausgerüstet werden. Notwendig sind ein Eingangsbereich mit Empfangsschalter, Garderobe und Wartemöglichkeit, ein Sekretariat und ein Verhandlungsraum. Der Verhandlungsraum dient dem Präsidium und weiteren Mitgliedern zugleich als Vorbereitungs- und Arbeitsraum.

Die Umbaukosten betragen inklusive des Zugangs mit Rampe und aller Anpassungs- und Erneuerungsarbeiten 216 000 Franken. Der Umbau muss zwingend im Frühjahr 2018 erfolgen, damit der Betrieb der Schlichtungsbehörde im Sommer 2018 aufgenommen werden kann.