Das neue Bundesgesetz zur Pflegefinanzierung tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft, die Landsgemeinde 2010 hat ein entsprechendes Einführungsgesetz ebenfalls verabschiedet. Aus diesem Grund haben sich die operativen Leitungen der Alters- und Pflegeheime sowie die Verwaltungskommission Glarus Süd zusammengesetzt und informieren hier gemeinsam über konkrete Auswirkungen, welche die neuen Gesetze für ihre Bewohnerinnen und Bewohner haben.
Das Prinzip
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die neue Pflegefinanzierung wird schweizweit in der stationären Langzeitpflege einerseits eine klare Abgrenzung der Heimkosten in die Bereiche Pension, Betreuung und anerkannte Pflege nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) vollzogen. Andererseits regelt es die Kostenverteilung der Pflegeleistungen nach KVG zwischen Krankenversicherer, Bewohner und der öffentlichen Hand.
Während die Pensionstaxen in den drei Alters- und Pflegeheimen in Glarus Süd entsprechend der Infrastrukturangebote, Zimmergrösse und Komfort unterschiedlich ausfallen, präsentieren sich die Taxen für Betreuung und Pflege nach KVG einheitlich.
Neue Betreuungstaxe
Die neu einzuführende Betreuungstaxe wird sämtliche Heimbewohner betreffen, unabhängig von der Pflegeintensität. Bei der Betreuungstaxe handelt es sich um die Bereitstellungskosten für Leistungen, die zur Ausführung KVG-pflichtiger Pflegeverrichtungen vorhanden sein müssen. Am Beispiel der Nachtwache lässt sich das erklären. Unabhängig davon, ob Bewohner pflegebedürftig sind oder nicht, muss eine Nachtwache in einem Alters- und Pflegeheim bei Bedarf zur Verfügung stehen. Bis anhin wurde jedoch die Nachtwache nur über die Pflegezuschläge finanziert. Dies ändert ab dem kommenden Jahr und die Kosten werden gleichmässig verteilt. Das Bereitstellen sämtlicher Leistungen und Angebote der Alltagsgestaltung ist ebenfalls Bestandteil der Betreuungstaxe. Die Betreuungstaxe im Kanton Glarus bewegt sich je nach Heim zwischen 16.00 Franken und 22.00 Franken pro Tag.
Teils massive Entlastung bei den Pflegekosten
Dafür werden stark pflegebedürftige Bewohner/-innen von den Pflegekosten teilweise massiv entlastet. Die neue Pflegefinanzierung regelt die Kostenverteilung grundlegend. Der maximale Anteil an den Pflegekosten, der vom Bewohner ab 1. Januar 2011 finanziert werden muss, wird neu auf Fr. 21.60/Tag beschränkt. Die restlichen Kosten werden vom jeweiligen Krankenversicherer und von der öffentlichen Hand, im Kanton Glarus der zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinde, getragen.
Im Vorfeld zur Einführung dieses Gesetzes haben alle Alters- und Pflegeheime des Kantons an einem Betriebsvergleich teilgenommen, um festzustellen, wie viel eine Pflegeminute im Durchschnitt im Glarnerland kostet – es sind Fr. 1.03 pro Minute. Aus diesem Betrag wird im ganzen Kanton Glarus nun der Pflegezuschlag im neuen 12-stufigen Erfassungssystem ermittelt. Damit präsentieren sich die Pflegezuschläge in den Alters- und Pflegeheimen in Glarus Süd in einer einheitlichen Bandbreite.
Kein Zusammenhang mit Gemeindefusion
Wurden bis anhin die Heimkosten vom Bewohner, dem Krankenversicherer und allenfalls mit Ergänzungsleistungen finanziert, kommt nun die öffentliche Hand mit einem beachtlichen Finanzierungsanteil dazu.
Dies ist wohl die einschneidendste Veränderung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung. Dass diese im Kanton Glarus gleichzeitig mit der Umsetzung der Gemeindestrukturreform zusammenfällt, ist reiner Zufall. Aufgrund diverser Einsprachen auf Bundesebene wurde diese Einführung mehrmals verschoben und nun schweizweit auf den 1. Januar 2011 festgesetzt.
Wie meistens bei Veränderungen im Gesundheitswesen handelt es sich auch bei der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung um eine sehr komplexe Materie. Aus diesem Grund werden die Bewohner/-innen der Alters- und Pflegeheime Glarus Süd in den nächsten Tagen detailliert über die neue Taxordnungen informiert. Für Fragen und weitere Auskünfte dazu stehen die operativen Leitungen der drei Alters- und Pflegeheime in Glarus Süd gerne zur Verfügung.
Umsetzung des Bundesgesetzes zur neuen Pflegefinanzierung
Medienmitteilung der Verwaltungskommission und Alters- und Pflegeheime Glarus Süd zu den Auswirkungen der neuen Pflegefinanzierung in der stationären und ambulanten Pflege (Bundesgesetz vom 13. Juni 2008, in Kraft ab 1. Januar 2011).