Ein Projektauftrag des Regierungsrats vom Ende 2020 (Medienmitteilung) definiert die Vorgehensweise zur Umsetzung des neuen Pflege- und Betreuungsgesetzes. Bereits Ende April 2021 traf sich die Projektgruppe mit Vertretern des Kantons, der Gemeinden, der Spitex und der Alters- und Pflegeheime für eine Kick-off-Sitzung. Dabei wurden auch vier Teilprojektgruppen gebildet: Ausführungsbestimmungen, Versorgungsplanung, Verwaltungsorganisation und Finanzierung. Die Teilprojektgruppen haben sich in der Zwischenzeit mehrere Male getroffen, um den aktuellen Stand der jeweiligen Themen zu besprechen.
Kantonale Versorgungsplanung
Die Vorarbeiten zur Kantonalen Versorgungsplanung Langzeitpflege schreiten planmässig voran. Nachdem vier Unternehmen zur Offertstellung eingeladen und deren Angebote vertieft geprüft wurden, konnte der Auftrag im. September 2021 an die KPMG AG, Zürich, vergeben werden. Bei der Erarbeitung der Versorgungsplanung werden die betroffenen Akteure mittels Fragebogen und ausgewählten Interviews sowie über einen gemeinsamen Stakeholderanlass miteinbezogen. Der Schlussbericht der KPMG AG soll Ende März 2022 vorliegen. Ergänzt um einen Bericht des Regierungsrates wird er dann in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben. Für die Genehmigung der Versorgungsplanung ist der Landrat zuständig. Sie soll im Herbst 2022 erfolgen.
Besuche bei den Spitex-Organisationen
Im Rahmen von Besuchen bei verschiedenen im Kanton Glarus tätigen Spitexorganisationen konnten einzelne Projektmitglieder die Arbeitsweise aber auch Herausforderungen der ambulanten Langzeitpflege im Kanton kennenlernen. Bei dieser Gelegenheit wurden die Bedürfnisse, aber auch die Schwierigkeiten in diesem Bereich besprochen.
Weitere Planung
Auch die übrigen Vorbereitungsarbeiten in den einzelnen Teilprojekten werden nach dem positiven Entscheid der Landsgemeinde nun intensiviert und untereinander koordiniert, damit die Umsetzung wie geplant per 1. Januar 2023 starten kann.