Umsetzung Pflegeinitiative: Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung

Der Pflegeberuf soll gestärkt und gefördert werden. Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu den neuen Bestimmungen zur Förderung der Pflegeausbildung und zur Ausbildungspflicht im Bereich der Pflege.



Das Schweizer Stimmvolk und auch die Landsgemeinde haben die Wichtigkeit des Pflegeberufes und die Notwendigkeit einer Ausbildungsoffensive mehrfach betont • (Foto: iStock)
Das Schweizer Stimmvolk und auch die Landsgemeinde haben die Wichtigkeit des Pflegeberufes und die Notwendigkeit einer Ausbildungsoffensive mehrfach betont • (Foto: iStock)

Im Bereich der Pflege besteht ein akuter Fachkräftemangel. Ändern sollen dies die neuen Verordnungen für die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und über die Ausbildungspflicht im Bereich der Pflege. Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu deren Entwürfen. Diese dauert bis Ende Januar 2024.

Grosses Bekenntnis zur Förderung der Pflegeberufe

Das Schweizer Stimmvolk nahm am 28. November 2021 die sogenannte Pflegeinitiative an. Kurz zuvor hatte am 5. September 2021 bereits die Glarner Landsgemeinde das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG) und Änderungen im Gesundheitsgesetz (GesG) verabschiedet und sich dabei für eine Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie für eine Aus- und Weiterbildungsverpflichtung bei Berufen im Gesundheits- und Sozialbereich entschieden.

Umsetzung des Bundesrechts

Mit der Verordnung für die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege setzt der Kanton Glarus das Ausbildungsförderungsgesetz um, welches im Sommer 2024 in Kraft treten wird. Der Kanton sieht dabei Beiträge an Studierende und Einrichtungen im Rahmen der Ausbildungsgänge Pflege HF und Pflege FH Bachelor vor. Darüber hinaus will er auch die Lernenden der beruflichen Grundbildung der Sekundarstufe II finanziell unterstützen. Dies insbesondere auch aufgrund der «Zubringerfunktion» der beruflichen Grundbildung zu den weiterführenden Ausbildungen der Tertiärstufe. Beiträge sollen gezielt die Personen erhalten, bei denen die Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund der Ausbildung erschwert ist.

Aus- und Weiterbildungsverpflichtung

Die Verordnung über die Ausbildungspflicht im Bereich der Pflege konkretisiert die im Pflege- und Betreuungsgesetz sowie im Gesundheitsgesetz vorgesehene Ausbildungsverpflichtung. Die Einrichtungen werden durch die neue Verordnung verpflichtet, sowohl in der beruflichen Grundbildung als auch auf Stufe HF/FH genügend Ausbildungsplätze bereitzustellen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Massnahmen der Verordnung für die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege sind analog zum Bundesrecht auf acht Jahre befristet. Die Höhe der Bundesbeiträge, welche über die acht Jahre für Glarus zu erwarten sind, ist noch nicht detailliert bekannt. Vorgesehen ist, dass der Kanton Glarus die Beiträge an Einrichtungen für Ausbildungsplätze, an Einrichtungen und Organisationen für Qualitätssteigerungen sowie an Studierende in gleicher Höhe wie der Bund übernimmt. Auszugehen ist dabei von einem Kantonsanteil von rund 250 000 Franken pro Jahr. Für die Beiträge an die Lernenden der beruflichen Grundbildung ist zudem mit jährlichen Kosten von 100 000 Franken zu rechnen, an denen sich der Bund nicht beteiligt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Januar 2024. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departementes Bildung und Kultur publiziert.