Vernehmlassung zum Kantonalen Veloweggesetz eröffnet

Der Kanton Glarus schafft für die Förderung des Veloverkehrs eine gesetzliche Grundlage. Die Vernehmlassung zur Vorlage wird zum ersten Mal auch elektronisch unter mitwirkung.gl.ch durchgeführt. Sie dauert bis zum 30. August 2023.



Das oberste Ziel des neuen Veloweggesetzes ist die Förderung des Veloverkehrs •( Foto: Maya Rhyner/Visit Glarnerlan)
Das oberste Ziel des neuen Veloweggesetzes ist die Förderung des Veloverkehrs •( Foto: Maya Rhyner/Visit Glarnerlan)

Um die Nutzung des Velos zu fördern, sind sichere und qualitativ hochwertige Velowege unerlässlich. Die Grundlage dafür hat die Schweizer Stimmbevölkerung am 23. September 2018 mit dem Bundesbeschluss über die Velowege geschaffen. Im Kanton Glarus befürworteten gut 63 Prozent der Stimmberechtigten die Vorlage. Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Dieses sieht vor, dass der Bau von Velowegen Aufgabe der Kantone bleibt. Sie haben künftig die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu sorgen.

Ein attraktives und gesetzlich geregeltes Velo-/Mountainbike-Angebot – dies forderten im Oktober 2020 auf kantonaler Ebene Landrat Martin Zopf und Unterzeichnende. In ihrer Motion «Der Kanton Glarus braucht eine Velo-/Mountainbike-Strategie» machten sie unter anderem auch auf die bestehenden und möglichen Konflikte bei der gemeinsamen Nutzung von Wegen durch Wanderer und Bikefahrer aufmerksam. Der Landrat überwies die Motion und beauftragte damit den Regierungsrat, deren Auftrag zu erfüllen.

Der Kanton Glarus legt deshalb der Landsgemeinde 2024 ein kantonales Veloweggesetz vor. Damit werden sowohl die Aufträge der Motion Zopfi wie auch der Bundesgesetzgebung erfüllt. Das Gesetz schafft Klarheit über die Zuständigkeiten für Planung, Bau und Betrieb von Velowegen bzw. -routen. Als Teil einer Mountainbike-Strategie für den Kanton Glarus sieht dieses auch vor, das Befahren von Fuss- und Wanderwegen im Kanton Glarus mit Velos und Mountainbikes grundsätzlich zu gestatten – sofern dies nicht explizit untersagt ist.

Neu: Elektronische Vernehmlassung

Das Departement Bau und Sicherheit führt eine Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Kantonalen Veloweggesetzes durch. Bis zum 30. August 2023 können die Unterlagen erstmals online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht ab 30. Juni 2023 unter mitwirkung.gl.ch das elektronische Vernehmlassungsverfahren zur Verfügung. Dieses bietet für Vernehmlassungsteilnehmende wie auch die Verwaltung verschiedene Vorteile. Der Kanton hofft, dass möglichst viele Stellungnahmen auf dem elektronischen Weg eintreffen.

Bei der digitalen Mitwirkungsplattform handelt es sich um einen Pilotversuch. Dabei werden während der einjährigen Pilotphase die Vernehmlassungen des Departements Bau und Umwelt mit der digitalen Mitwirkung begleitet, um ihren Mehrwert herauszufinden.

Es ist weiterhin möglich, die Stellungnahmen auf dem Postweg oder im Word-Format per E-Mail einzureichen.