Verordnung über das kantonale Bildungsangebot – Neu- und Ergänzungswahlen der Führungs- und Aufsichtsgremien

Der Regierungsrat erlässt die neue 27 Artikel umfassende Verordnung über das kantonale Bildungsangebot und setzt sie per 1. August 2019 in Kraft.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 18. Juni (Archivbild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 18. Juni (Archivbild: e.huber)

Der Regierungsrat erlässt die neue 27 Artikel umfassende Verordnung über das kantonale Bildungsangebot und setzt sie per 1. August 2019 in Kraft.

Inhalt

Für die Organisation der kantonalen Schulen und zur Steuerung des Angebots an Bildungsgängen bestanden bisher drei schulspezifische landrätliche Erlasse. Diese wurden im Sommer 2017 durch die neue Berufsbildungsverordnung (BBV) und im Herbst 2018 durch die Schulorganisationsverordnung (SOV) ersetzt. Diese beinhalten unter anderem auch eine Neuordnung der Regelungskompetenzen des Regierungsrates. Die neue Verordnung über das kantonale Bildungsangebot (Bildungsangebotsverordnung BAV) führt die bisher auf verschiedene Erlasse aufgeteilten Bestimmungen zusammen und ersetzt so fünf regierungsrätliche Vollzugserlasse. Diese werden sukzessive ausser Kraft gesetzt, sobald die einzelnen Aufsichtsgremien ihre Bestimmungen über Zugang, Verbleib und Abschluss von Bildungsgängen erlassen haben.

Zudem wird der Anhang II der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung nachgeführt: Neben der neuen Zuordnung von Sportschule (neu Teil der Kantonsschule) und Brückenangebot (neu Teil der Gewerblich-industriellen Berufsfachschule Ziegelbrücke) ist der Namenswechsel der Pflegeschule neu zum Bildungszentrum Gesundheit und Soziales nachzuführen. Gleichzeitig sind weitere Änderungen aus der Vergangenheit nachzutragen.

Wesentliche Änderungen

  • Bisher regelte der Landrat die Themen Klassengrösse, Lektionsdauer und Lehrpersonenpensum bei kantonalen Schulen auf Sekundarstufe II. Neu ist dafür der Regierungsrat zuständig. Inhaltlich erfolgen keine wesentlichen Anpassungen. Lediglich bei der Festlegung der Klassengrössen wird neu eine allgemeine Zielgrösse von 20 Schülerinnen und Schülern statuiert.
  • Die bisherige unterschiedliche Regelung der Angebote der einzelnen Schulen wird vereinheitlicht und in der Verordnung festgelegt.
  • Ein Aufsichtsgremium einer kantonalen Schule besteht neu einheitlich aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und sechs bis acht weitere Mitglieder. Der Regierungsrat wählt neben den Mitgliedern auch das Präsidium. Die bereits vorgenommene Integration der Sportschule in die Kantonsschule wird rechtlich nachvollzogen. Die bisherige Funktion des Sportschulrates wird teilweise vom Kantonsschulrat übernommen. Der Kantonsschulrat wird auch darüber zu befinden haben, in welcher Art die Verbindung zu den Sportverbänden über einen Sportbeirat auszugestalten ist.
  • Die Bestimmungen über die Mitwirkung der Lernenden und über den Konvent der Lehrpersonen werden für alle Schulen vereinheitlicht.

Neu- und Ergänzungswahlen

Der Kantonsschulrat wird für den Rest der Amtsperiode 2018–2022 folgendermassen besetzt:

  • Präsident          Benjamin Mühlemann, Regierungsrat, Mollis       bisher
    Mitglied             Reta Bossi Rhyner, Glarus                                 neu
  • Mitglied             Hans Rudolf Forrer, Landrat, Luchsingen          bisher
  • Mitglied             Esther Kamm, Zug                                              neu
  • Mitglied             Emil Küng, Landrat, Obstalden                            bisher Präs. Sportschulrat
  • Mitglied             Martin Landolt, Landrat, Näfels                           bisher
  • Mitglied             Konrad Heinrich Marti, Netstal                            neu
  • Mitglied             Peter Zentner, Matt                                             bisher
  • Mitglied             Mathias Zopfi, Landrat, Engi                               bisher

Die Aufsichtskommission der Gewerblich-industriellen Berufsfachschule Ziegelbrücke wird für den Rest der Amtsperiode 2018–2022 folgendermassen besetzt:

  • Präsident          Benjamin Mühlemann, Regierungsrat, Mollis       bisher
  • Mitglied             Edwin Koller, Mollis                                             bisher
  • Mitglied             Patrick Künzli, Näfels                                          bisher
  • Mitglied             Matthias Luchsinger, Schwanden                      bisher
  • Mitglied             Christina Oswald, Näfels                                    bisher
  • Mitglied             Hannes Schiesser, Schwanden                        bisher
  • Mitglied             Patric Vogel, Braunwald                                     bisher

Die Aufsichtskommission des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales wird für den Rest der Amtsperiode 2018–2022 folgendermassen besetzt:

  • Präsident          Benjamin Mühlemann, Regierungsrat, Mollis       bisher
  • Mitglied             Orsolya Bolla, Glarus                                          bisher
  • Mitglied             Werner Bühler, Schwanden                               neu
  • Mitglied             Patrick Geissmann, Mollis                                   bisher
  • Mitglied             Markus Hauser, Schwändi                                 bisher
  • Mitglied             Harald Klein, Rapperswil                                    bisher

Urs Bäbler, Matt, wird als Leiter Sportschule in die Schulleitung der Kantonsschule gewählt.

Von der neuen Funktionsbezeichnung von Monica Bachmann, Chur, als Leiterin Brücken- und Integrationsangebote und Mitglied der Schulleitung der Gewerblich-industriellen Berufsfachschule Ziegelbrücke wird Kenntnis genommen.

Weitere Verordnungsänderungen

Die Verordnung über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird an die von der Landsgemeinde 2019 beschlossenen Änderungen im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch angepasst und auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt. Es handelt sich ausschliesslich um organisatorische Anpassungen. Unter anderem wird der Bereich Erbschaft als Fachstelle ausgestaltet und nur noch ein Vizepräsidium gewählt. Zudem werden die Regelungen für die Vorbereitung von Entscheiden, die Anhörung der Betroffenen sowie für das Fällen von Entscheiden angepasst. Auch wird die Entschädigungs- und Spesenregelung für Beistände präzisiert und vereinfacht.

Der Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für landwirtschaftliche Beratungen des Kantons Glarus wird zugestimmt. Sie wird per 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt. Die Änderung wurde notwendig, da die Gebührenerträge 2015–2018 weit hinter den Erwartungen bzw. hinter den landrätlichen Vorgaben zurückgeblieben sind. Die Hauptursache der zu tiefen Gebührenerträge liegen bei der Umsetzung/Handhabung der Gebührenregelung. Die Anpassungen betreffen deshalb nicht die Stundenansätze, sondern zielen vielmehr darauf ab, Probleme im Handling dieser Regelung zu beseitigen. Man orientiert sich nun weitgehend an der Regelung, welche für den Kanton Graubünden gilt. Dies vereinfacht deren Handhabung, da ja die Berater vom Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof kommen.