Verwaltungsgericht weist Stimmrechtsbeschwerde ab

Der überraschende Entscheid der diesjährigen Glarner Landsgemeinde zur Gemeindefusion ist gültig. Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde eines Bürgers abgewiesen, wie es am Freitag mitteilte.

 



(Bild: n.figi)
(Bild: n.figi)

Der Beschwerdeführer hatte geklagt, der Abänderungsantrag zum entsprechenden Traktandum der Landsgemeinde sei nicht zulässig gewesen. Das Verwaltungsgericht erklärte jedoch - wie zuvor schon der Regierungsrat - den Beschluss der Landsgemeinde, die Zahl der Gemeinden im Kanton Glarus auf drei zu reduzieren, für rechtmässig.

Einheit der Materie

Regierung und Parlament hatten sich für eine Reduktion der heute 25 auf 10 Einheitsgemeinden ausgesprochen. Die Landsgemeinde vom 7. Mai entschied sich dann aber knapp für die drastische Reduktion auf lediglich drei Gemeinden. Nach Ansicht des Beschwerdeführer handelte es sich beim Dreier-Modell-Antrag lediglich formell um einen Abänderungsantrag. Materiell sei jedoch etwas gegenüber der Vorlage von Regierung und Landrat "völlig Neues" gefordert worden. Der Antrag hätte nach Ansicht des Klägers nicht zur Abstimmung unterbreitet werden dürfen. Das Geschäft hätte lediglich verschoben oder zurückgewiesen werden können, erklärte er in der Beschwerde.

Sachzusammenhang gegeben

Das Verwaltungsgericht bejahte nun aber den erforderlichen Sachzusammenhang zwischen Abänderungsantrag und Landsgemeindetraktandum klar. Die Beschwerde wurde als unbegründet bezeichnet. Es sei auch nicht etwas Unerwartetes vorgelegt worden, denn das Modell mit drei Gemeinden sei schon im Rahmen der Vorarbeiten zur Gemeindestrukturreform diskutiert worden. Die Machbarkeit sei dabei nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann nicht mehr weitergezogen werden.