Vom bienenschonenden Mähen zu den Wildschäden

An einer Infoveranstaltung der Glarner Bäuerinnen und Landfrauen sowie des Bauernverbandes in Schwanden wurde über das bienenschonende Mähen, über die vielfältige Beratung an der Schule Plantahof sowie über Wildschaden und Wildschadenverhütung orientiert.



Jürg Hefti zeigte sich als profunder Kenner der Honigbiene und versuchte die Bauern vom bienenschonenden Mähen zu überzeugen. (Bilder: alombardi) Heidi Kohler informierte über die Ausbildung zur Bäuerin mit Fachausweis. Christoph Jäggi präsentierte die zahlreichen Bestimmungen
Jürg Hefti zeigte sich als profunder Kenner der Honigbiene und versuchte die Bauern vom bienenschonenden Mähen zu überzeugen. (Bilder: alombardi) Heidi Kohler informierte über die Ausbildung zur Bäuerin mit Fachausweis. Christoph Jäggi präsentierte die zahlreichen Bestimmungen

Nach der Begrüssung durch Ruth Horner, Präsidentin der Glarner Bäuerinnen und Landfrauen, befasste sich Jürg Hefti mit dem bienenschonenden Mähen durch die Landwirte. Hefti, der sich als begeisterter Imker bezeichnete, betreut selbst 24 Bienenvölker und ist Mitglied der Glarner Bienenfreunde. Vorerst schilderte er den sehr wichtigen Nutzen der Honigbiene. Heute ist sie von den rasanten Entwicklungen in der Landwirtschaft und von veränderten Umwelteinflüssen stark betroffen. Als noch mit Sense und Balkenmäher gemäht wurde, gab es kaum Verluste von Flugbienen. Mit dem Aufkommen von Scheibenmähern und Aufbereiter können den Bienen sehr schaden. So könne der Verlust pro Hektare Weissklee 9000 bis 25 000 Bienen betragen, erklärte Hefti. Als Massnahme empfahl er den Bauern, möglichst am Morgen oder am Abend zu mähen.

Vielseitige Angebote vom Plantahof

Curdin Foppa, Beratungsleiter, stellte das vielfältige Beratungsangebot der landwirtschaftlichen Schule Plantahof vor. Dieses reicht von Agrarrecht und Schätzungen über Alpwirtschaft und Sömmerung, Futter und Ackerbau, bis zur Milchwirtschaft und Tierhaltung. Heidi Kohler, landwirtschaftliche Beraterin für Haushalt und Familie, erläuterte die Ausbildung zur Bäuerin mit Fachausweis.

Der letzte Vortrag war den Wildschäden und der Wildschadenverhütung gewidmet. Christoph Jäggi, Leiter Abteilung Jagd und Fischerei, präsentierte dazu die ausführlichen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen.

Viele Bestimmungen über Wildschäden

Treten Wildschäden auf, werden diese vor Ort durch den Wildhüter, einen Sachverständigen und den betroffenen Landwirt begutachtet und geschätzt. Die Entschädigung wird nach den Richtlinien des Schweizerischen Bauernverbandes ausgerichtet. Neben finanziellen Beiträgen sieht die Verordnung auch die Abgabe von Realersatz – z.B. Heu – vor. Schäden an im Freien gelagerten Siloballen sollte der Landwirt, wenn möglich, durch Überdachungen oder Einzäunungen vermeiden. Schliesslich kann ein Landwirt auch geschädigt werden durch gerissene Tiere von Luchsen, Wölfen oder gar Bären. Im Kanton Glarus schätzt man zurzeit die Anwesenheit von drei bis vier Luchsen. Jäggi empfiehlt, das oder die gerissenen Tiere unverändert an Ort und Stelle liegen zu lassen und den Wildhüter zu informieren. Als Herdenschutzmassnahme kann auch ein Hund eingesetzt werden, an dessen Kosten 500 Franken pro Jahr bezahlt werden. Die Entschädigungen für gerissene Tiere richtet sich nach den Tabellen der nationalen Nutzverbände.