Wahl von Patrick Fluri als Erster Staatsanwalt beantragt

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, Patrick Fluri, 1976, wohnhaft in Wangen SZ, für die noch laufende Amtsdauer und für die kommende Amtsdauer 2018–2022 als Staats- und Jugendanwalt zu wählen sowie als Erster Staatsanwalt zu bezeichnen.



Patrick Fluri. (Bild: zvg)
Patrick Fluri. (Bild: zvg)

Ausgangslage

Der jetzige Erste Staatsanwalt Willi Berchten wird per 31. Januar 2018 in den Ruhestand treten. Er übte diese Funktion nach dem Rücktritt seines Vorgängers seit 2014 aus, wobei er vorher als Staatsanwalt tätig war. Daher ist eine Neubesetzung der freiwerdenden Stelle eines Staats- und Jugendanwaltes sowie eine Neuwahl des Ersten Staatsanwaltes notwendig. Der Erste Staatanwalt ist neben seiner ordentlichen Funktion auch der Leiter der Staats- und Jugendanwaltschaft.

Für die Neubesetzung der Stelle wurde eine umfassende Evaluation vorgenommen. Nach Artikel 117 der Landratsverordnung legt der Regierungsrat dem Landrat in einem schriftlichen Bericht die eingegangenen Bewerbungen und deren Beurteilung hinsichtlich Wählbarkeit und Eignung vor. Auf die erfolgte Ausschreibung gingen sieben Bewerbungen ein, wobei nur eine Person Wohnsitz im Kanton Glarus hatte. Weiter verfolgt wurden noch vier Bewerbungen. Aufgrund der Vorstellungsgespräche wurde mit noch zwei Kandidaten ein externes Assessment durchgeführt. Das Evaluationsverfahren führte zu einem klaren Ergebnis.

Wahlvorschlag

Dem Landrat wird die Wahl von Patrick Fluri, lic. iur., Rechtsanwalt, geb. 1976, wohnhaft in Wangen SZ, vorgeschlagen.

Patrick Fluri ist seit Januar 2011 als Leitender Staatsanwalt/Amtsvorsteher in der Staatsanwaltschaft March tätig. Schon vorher arbeitete er im Bezirksamt March als Untersuchungsrichter (Februar 2009 bis Dezember 2010). Patrick Fluri schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich im Jahr 2002 ab. Anschliessend war er drei Jahre als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Professor Georg Müller (Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Gesetzgebungslehre) tätig. Nach einem einjährigen Praktikum beim Bezirksgericht March und in einem Anwaltsbüro im Kanton Schwyz erwarb Patrick Fluri im Jahre 2009 das schwyzerische Rechtsanwaltspatent. Er ist weiter im Besitze des CAS Forensik der Hochschule für Wirtschaft in Luzern.

Patrick Fluri diente zwei Jahre als Zeitmilitär-Untersuchungsrichter bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Dezember 2005 bis Januar 2008). Er war 2007 und 2008 in geschäftsleitender Funktion zuständig für im Ausland verübte Straftaten durch Schweizerische Armeeangehörige mit Einsätzen im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina. Patrick Fluri trägt den militärischen Grad eines Oberstleutnants und wird ab Januar 2018 als stellvertretender Chef des einzigen deutschsprachigen Militärgerichts erster Instanz amten. Derzeit ist er als Präsident II im Militärgericht 7 eingeteilt. Patrick Fluri hat die Ausbildung zum Auditor abgeschlossen und fungierte in der Armee selber als Ausbilder für Militärstrafrecht und Militärstrafprozessrecht. Im Weiteren wirkte Patrick Fluri während seiner bisherigen beruflichen Laufbahn in diversen Fach- und Arbeitsgruppen mit. Derzeit ist er Vorsteher der Arbeitsgruppe «Vorlagen» der Staatsanwaltschaften des Kantons Schwyz. In seiner jetzigen Funktion als Amtsvorsteher der Staatsanwaltschaft March führt Patrick Fluri zehn Mitarbeitende.

Patrick Fluri wohnt mit seiner Familie in Wangen SZ. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Er zieht mit seiner Familie noch dieses Jahr nach Reichenburg SZ um, wo er ein eigenes Haus gebaut hat. Der Regierungsrat hat die Wohnsitzregelung für Staats- und Jugendanwälte, welche grundsätzlich einen Wohnsitz im Kanton Glarus vorsieht, gelockert, wobei nach wie vor die Sicherstellung des Pikettdienstes im Vordergrund steht. Patrik Fluri wird bei einer Wahl seine Stelle am 1. Februar 2018 antreten können.