Was sich Fachleute von der neuen Ortsplanung wünschen

Die Gemeinde Glarus hat am 7. Mai 2014 zum 2. Architekten-Zvieri eingeladen − eine Veranstaltung, die Anklang gefunden hat: 35 Architektinnen, Architekten und Baufachleute haben teilgenommen.



2. Architekten-Zvieri vom 7. Mai 2014. (Bild: zvg)
2. Architekten-Zvieri vom 7. Mai 2014. (Bild: zvg)

Architekten und Baufachleute sind einerseits Experten, andererseits Anwender. Die Gemeinde will die Zusammenarbeit mit ihnen weiter verbessern − auch der 2. Architekten-Zvieri diente der Kontaktpflege und dem fachlichen Austausch. Die Anliegen dieser wichtigen Anwendergruppe zum neuen Zonenplan und Baureglement sollen frühzeitig einfliessen können.

Bestehende Baureglemente: Was funktioniert gut, wo besteht Änderungsbedarf?


Ging es im 1. Architekten-Zvieri vom 28. Mai 2013 noch um den neuen, im März 2013 von der Gemeindeversammlung beschlossenen Richtplan, so drehte sich der 2. Architekten-Zvieri um die Instrumente Baureglement und Zonenplan. Beide Instrumente setzen die behördenverbindlichen Anweisungen aus dem Richtplan um.

Im ersten Teil der Veranstaltung informierten Gemeinderat Christian Büttiker, Ressortvorsteher Planung und Bau, über den Leitfaden der Gemeinde zur Veräusserung ihrer Immobilien. Andrea Schuppli vom Planungsbüro Metron informierte anschliessend über den Stand der Ortsplanung. Erarbeitet wird im Moment der Entwurf zum Zonenplan und Baureglement. Bis Herbst 2014 sollen sie abgeschlossen sein und dann an den Kanton zur Vorprüfung gehen. Der Zonenplan regelt insbesondere Um- und Einzonungen, das Baureglement gibt unter anderem Anweisungen zu wichtigen Themen wie Innenentwicklung und Qualitätssicherung sowie zu den Tätigkeitsbereichen der Gestaltungskommission.
Im zweiten Teil der Veranstaltung waren die Gäste zur aktiven Mitwirkung aufgefordert: In Gruppen diskutierten sie über ihre Wünsche an das neue Baureglement, die Kernzonen sowie die Bauvorschriften. Als Basis dienten die bestehenden Baureglemente der einzelnen Ortsteile, die noch aus der Zeit vor der Fusion stammen.

Kernzonen: Qualitäten erhalten, Nutzungen regeln und klare Bestimmungen schaffen

In den einzelnen Ortsteilen gibt es unterschiedliche Kernzonenvorschriften. Sie erlauben die Berücksichtigung von ortsteilspezifischen Gegebenheiten, sind aber kompliziert und anspruchsvoll in der Umsetzung. Die Anwesenden betonten, dass präzise Vorschriften notwendig sind, die auch die Nutzungsmöglichkeiten umfassen. Insbesondere gilt es, Stadtplätze mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen und mit entsprechenden Regelungen auch die Innenhöfe zu berücksichtigen.

Die Ausnützungsziffer abschaffen?


Anlass zu intensiven Diskussionen gab einmal mehr das Thema Ausnützungsziffer: Insgesamt soll weniger gemessen und mehr qualitativ beurteilt werden – zum Beispiel mit ausführlichen Zonenvorschriften. Gewünscht sind ausserdem präzise Regelungen zu Baubewilligungs- und Einspracheverfahren. Kontrovers diskutiert wurden die Vorschriften zu Dachformen und Dacheinschnitten.

Einheitlich und schlank: Wünsche an das neue Baureglement


Das neue Baureglement der Gemeinde soll schlank sein und die Massangaben nach Möglichkeit durch Gestaltungsvorschriften ersetzen. Die Anwesenden betonten ausserdem die Wichtigkeit einer umfassenden Definition der Freiraumqualität.