Zugriff auf Personendatenbank vereinfacht Administration

Die Gemeinden, die Glarner Sozialversicherungen sowie die Abteilung Jagd und Fischerei erhalten ab 2021 Zugriff auf bestimmte Daten der zentralen kantonalen Plattform für kommunale Einwohnerregisterdaten.



Mitteilung des Regierungsrates (zvg)
Mitteilung des Regierungsrates (zvg)

Die Verordnung zum Betrieb einer kantonalen Datenplattform gemäss Einführungsgesetz zum Registerharmonisierungsgesetz wird so geändert, dass neu die drei Glarner Gemeinden, die Sozialversicherungen sowie die Abteilung Jagd und Fischerei Zugriff haben auf bestimmte Daten der zentralen kantonalen Plattform für kommunale Einwohnerregisterdaten. Damit können administrative Abläufe vereinfacht und beschleunigt werden.

Künftig können die Einwohnerkontrollen der Gemeinden gewisse Abfragen in Bezug auf genau definierte Personendaten selbst vornehmen, etwa um Zu- und Wegzüge zwischen den Glarner Gemeinden zu bearbeiten. Der Zugriff auf die Daten der anderen Gemeinden ist auch bei der Überprüfung der Wählbarkeit bei Wahlen, bei der Suche nach Personen, welche ihren Meldepflichten nicht nachkommen, zur korrekten Weiterleitung von Anfragen bei E-Umzugs-Meldungen von Nutzen.

Durch den direkten Zugriff der Sozialversicherungen Glarus auf die kantonale Datenbank wird der Vollzug der Sozialversicherungen vereinfacht. Nachfragen bei den Einwohnerkontrollen zur Identifikation, dem Familienstand oder dem Wohnsitz entfallen; die Abklärung der Zuständigkeit dadurch erleichtert.

Ein eingeschränkter Zugriff wird der Abteilung Jagd und Fischerei gewährt, um aufgrund der Wohnsitz-Abfrage (bzw. Zu- und Wegzugsdatum) Patenttaxen festlegen zu können. Die Patente sind für ausserkantonale Bewerber wesentlich teurer. Die Bearbeitung der jährlich rund 370 Jagd- und 500 Fischereipatente wird so stark erleichtert.