Achtzehn mutmassliche, rechtsextreme Straftäter

Wie der Verhörrichter des Kantons Glarus Markus Denzler heute die Presse orientierte, ist die Strafuntersuchung zu den Ausschreitungen von Rechtsextremen am 23. Juni 2007 in Glarus gegenüber Demonstranten einer JUSO-Kundgebung mehrheitlich abgeschlossen.



Achtzehn mutmassliche, rechtsextreme Straftäter

Die angeschuldigten Rechtsradikalen hatten am Samstag, 23. Juni 2007 eine von der JUSO Glarnerland durchgeführte und auch bewilligte Kundgebung zum Thema „Menschen sind Menschen: Kundgebung gegen Ausgrenzung und Rassismus“ gestürmt und die Teilnehmer und auch einschreitende Polizisten angegriffen und zum Teil spitalreif verletzt.

Ausgangslage

Nachdem die Kundgebung friedlich verlief, hatten sich gegen 18.00 Uhr an diesem Samstagnachmittag gut 25 Rechtsradikale hinter dem Volksgarten in Glarus versammelt. Geschlossen marschierten diese zum Teil vermummten Täter geschlossen auf das Kundgebungsgelände. Die Meisten waren schwarz gekleidet, hatten teilweise Kapuzen hochgezogen und trugen Sonnenbrillen. Überfallartig griffen sie teilweise zur dritt oder zu viert überfallartig Passanten und Kundgebungsteilnehmer an und schlugen diese mit Fäusten und Fusstritten. Dabei wurden auch anwesende Frauen nicht verschont. Vier in zivil anwesende Polizeibeamte stellten sich, unterstützt von weiteren Zivilpersonen, den angreifenden Rechtsradikalen entgegen, wodurch eine grössere Eskalation verhindert werden konnte. Bei ihrem Rückzug attakierten die Rechtsradikalen die nachrückenden Polizeibeamten und bewarfen diese mit Ballonen, die mit einer unbekannten Flüssigkeit gefüllt waren. Der ganze Vorfall dauerte knapp fünf Minuten. Am Schluss mussten drei Polizeibeamte und eine Zivilperson infolge der erlittenen Verletzungen ins Spital eingeliefert werden.

Strafuntersuchungsergebnisse

Durch Auswertung der verfügbaren Informationen und durch interkantonalen Informationsaustausch ermittelte und identifizierte die Kantonspolizei 18 mutmassliche Straftäter. Die durchgeführten Hausdurchsuchungen beförderten in vielen Fällen Zeugnisse von rechtsradikalem Gedankengut, Waffensammlungen, Baseballschläger, Schlagringe und ähnliches zu Tage. Bei der Täterschaft handelt es sich um Schweizer Männer im Alter von 17 bis 28 Jahren, darunter ein Straftäter aus dem Kanton Glarus. Die übrigen stammen aus den Kantonen Schwyz, St. Gallen, Zürich, Aargau und Schaffhausen.

Die Strafuntersuchungsbehörde ermittelt in der Hauptsache wegen drei Delikten wie Angriff, Landfriedensbruch, sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte.

Abschluss

Von den 18 Angeschuldigten wird bei zwei Personen das Verfahren mangels Straftat eingestellt. Zehn Angeschuldigte wurden im Strafmandatsverfahren verurteilt, wobei die Strafmandate noch nicht rechtskräftig sind. Das Strafmass kann bis zu sechs Monate betragen oder wie nach neuem Gesetz eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Die Bemessung dieser Tagessätze hängt von der finanziellen Lage des Verurteilten ab. Die Strafuntersuchung ist noch nicht in allen Fällen abgeschlossen. Die Strafakten von sches Angeschuldigten werden mit Antrag auf Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus übergeben.

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