Änderung des Steuergesetzes / Evaluation Steuerstrategie

An seiner Sitzung vom Dienstag behandelte der Regierungsrat die Änderung des Steuergesetzes und die Evaluation der Steuerstrategie. Er stellt dabei fest, dass die Konkurrenzfähigkeiten mit den Nachbarkantonen erreicht wurde und der Wirtschaftsstandort Glarus inzwischen aus internationaler Sicht sehr attraktiv geworden ist. Durch die Änderung des Steuergesetzes dürfen die Gemeinden mit Mehreinnahmen von rund 1,5 Millionen Franken rechnen.



Änderung des Steuergesetzes / Evaluation Steuerstrategie

Evaluation Steuerstrategie

Der Kanton Glarus wies Mitte des letzten Jahrzehnts eine der höchsten Steuerbelastungen aller Kantone auf. Dies veranlasste den Regierungsrat dazu, eine Steuerstrategie mit zwei hauptsächlichen Zielsetzungen zu formulieren: Die Steuerbelastung für natürliche Personen bewegt sich im schweizerischen Mittel und diejenige für juristische Personen ist vergleichbar mit den wichtigsten Konkurrenten im interkantonalen Steuerwettbewerb. Die gesteckten Ziele sind erreicht oder sogar übertroffen worden. Bei der Steuerbelastung für natürliche Personen liegt Glarus auf Rang 11, wobei die Ränge 7 bis 16 eine fast identische Belastung aufweisen. Eine Spitzenposition nimmt Glarus bei Familien mit mittleren Einkommen ein. Bei den juristischen Personen resultiert Rang 9. Die Konkurrenzfähigkeit mit den Nachbarkantonen ist erreicht. Der Wirtschaftsstandort Glarus ist inzwischen aus internationaler Sicht sehr attraktiv geworden (vgl. Abbildung 1 und 2).

Die unabhängige Evaluation und eine regelmässige Überprüfung der gewählten Steuerstrategie sind im dynamischen schweizerischen Steuerwettbewerb notwendig. Die Expertise durch BAK Basel stellt nach einer längeren Zeit der Wachstumsschwäche und Stagnation spürbare Dynamik fest. Erstes positives Anzeichen ist das Wachstum der Bevölkerung, die bald 40 000 Personen erreichen dürfte. Rund 1000 Wohneinheiten sind in Planung oder bereits realisiert und es wird mit rund 500 neuen Arbeitsplätzen gerechnet (vgl. Abbildung 3). Der Glaube an die Zukunft des Kantons Glarus als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist erstarkt.

Die Studie bescheinigt den öffentlichen Finanzen eine gute Lage; der Kanton Glarus konnte die Ausgaben seit 2008 um 1,8 Prozent senken, während sich seither die Ausgaben der anderen Kantone um 3,5 Prozent erhöhten. Simulationsrechnungen zeigen, dass sich Steuerentlastungsmassnahmen nicht negativ auf die öffentlichen Finanzen im Kanton Glarus auswirken werden.

Änderung Steuergesetz

Die Nischenstrategie der tiefsten Dividendenbesteuerung in der Schweiz sowie die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer erfüllt die Erwartungen nicht: Die Steuerausfälle sind relativ hoch, der Nutzen beschränkt. Lediglich 8 von 350 Steuerpflichtigen, welche seit 2007 die privilegierte Dividendenbesteuerung nutzten, sind zugezogen. Zudem ist sie aus verfassungsrechtlicher Sicht und wegen der Steuergerechtigkeit problematisch und könnte früher oder später zu einer gerichtlichen Überprüfung führen. Der Grund für eine höhere Dividendenbesteuerung ist die Erkenntnis, dass die im Unternehmen arbeitenden Aktionäre ihre Dividenden erhöhten und ihr Lohneinkommen senkten, womit Sozialversicherungsbeiträge eingespart wurden. Zudem kam man gleichzeitig in den Genuss der tiefen Dividendenbesteuerung.

Zuhanden der Landsgemeinde wird vorgeschlagen, bei der privilegierten Dividendenbesteuerung die Quote des Satzes des steuerbaren Gesamteinkommens von 20 auf 50 Prozent zu erhöhen. Die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer brachte keine Vorteile und soll abgeschafft und als Kompensation eine Reduktion der Gewinnsteuer von 9 auf 8 Prozent vorgeschlagen werden. Ebenfalls ist ein um 1 Prozent tieferer Kantonssteuerfuss geplant. Die Änderungen bringen auf kantonaler Ebene keine Mehrbelastung. Die Gemeinden dürfen mit Mehreinnahmen von rund 1,5 Millionen Franken rechnen.

Änderung des Steuergesetzes aufgrund der Bundesgesetzgebung

Vorgaben zu Zeitpunkt und Umfang der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen im Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG) erfordern Anpassungen des Steuergesetzes auf den 1. Januar 2013. Gemäss Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds hat der Sold für Milizfeuerwehrleute bis 5000 Franken ab 1. Januar 2013 steuerfrei zu bleiben. Innert zwei Jahren haben die Kantone ihre Gesetzgebung ebenfalls anzupassen und einen analogen Abzug einzuführen, wobei die Bestimmung des Höchstbetrages den Kantonen freisteht. Für die Kantons- und Gemeindesteuern soll ebenfalls ab 1. Januar 2013 ein Abzug von 5000 Franken übernommen werden.