Beitrag von maximal 1,92 Millionen Franken an die Erneuerung des Kunsthauses Glarus

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde, sich mit einem Kantonsbeitrag von maximal 1,92 Millionen Franken hälftig an der Sanierung des Kunshauses Glarus zu beteiligen. Im Unterschied zum Memorialsantrag des Glarner Kunstvereins sieht er in seinem Gegenvorschlag besondere Bedingungen und Auflagen zur Sicherung der Investition vor. Der Landrat hatte den Memorialsantrag, der einen Beitrag von 1,6 Millionen (+/- 20 %) verlangt, Ende September 2014 für rechtlich zulässig und erheblich erklärt.



Sanierung des Kunshauses Glarus (Bild: p.meier)
Sanierung des Kunshauses Glarus (Bild: p.meier)

Der Regierungsrat anerkennt die architektonische Bedeutung des Kunsthauses als eines der schönsten Ausstellungshäuser der Schweiz und als wichtigen Vertreter der Schweizer Architektur des 20. Jahrhunderts. Darüber hinaus ist das Engagement des Glarner Kunst­vereins für den Kunstbetrieb und die Sammlung zu würdigen. Das Kunsthaus Glarus hat sich mit prägnanten Positionen zeitgenössischer Kunst in der schweizerischen Museums­landschaft und der internationalen Kunstszene einen Namen gemacht. Als Kultureinrichtung und als Baudenkmal von nationaler Bedeutung strahlt es seit Jahren weit über die Kantons­grenzen hinaus. Als fester Bestandteil des hiesigen Kulturlebens verleiht das Kunsthaus Glarus dem Glarnerland ein Gesicht, prägt die Wahrnehmung des Kantons und beeinflusst als Imagefaktor die touristische Anziehungskraft positiv. Das Kunsthaus Glarus stellt ausser­dem einen Schwerpunkt der kantonalen Kulturförderung dar.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des klar ausgewiesenen Sanierungs- und Erneue­rungsbedarfs bei dem im Jahr 1952 erbauten und letztmals Mitte der Achtzigerjahre teilweise sanierten Baus befürwortet der Regierungsrat einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 50 Pro­zent der Gesamtkosten von geschätzt maximal 3,84 Millionen Franken. Die Sanierung des Kunsthauses Glarus ist ein kulturpolitisches Gebot der Stunde, beschränkt sich auf die vordringlichen baulichen und betrieblichen Massnahmen und lässt sich zeitlich nicht mehr hinausschieben, ohne dass noch höhere Kosten anfallen. Die hälftige Übernahme der Sanierungskosten erscheint dem Regierungsrat im Vergleich mit der etwas mehr als hälf­tigen Beteiligung an der Sanierung der Lintharena sgu vor rund 15 Jahren als angemessen.

Da der Kanton als Subventionsgeber nur beschränkt auf die tatsächlichen Kosten Einfluss nehmen kann, ist der Beitrag als Maximalbetrag zu limitieren. Anrechenbar sollen die tatsächlich für die Sanierung angefallenen Kosten sein, und zwar höchstens bis zu einem Maximalbetrag von 1,92 Millionen Franken. Als einmalige, frei bestimmbare Ausgabe für den gleichen Zweck hat die Landsgemeinde über die Gewährung des Beitrags zu entscheiden. Der Beitrag wäre in der Kantonsbilanz zu aktivieren und über eine Laufzeit von 33 Jahren abzuschreiben. Der Glarner Kunstverein hätte unter Berücksichtigung des Kantonsbeitrags und den unabhängig davon gesetzlich geschuldeten Beiträgen der Denkmalpflege die restlichen Kosten der Sanierung von rund einer Million Franken aus Drittmitteln zu finan­zieren (Fundraising, Sponsoring, Gemeindebeiträge). Als nicht zielführend erachtet der Regierungsrat dabei eine Finanzierung über Bankkredite, da Verzinsung und Amortisation die Betriebsrechnung des Kunstvereins zusätzlich belasten würden.

Im Unterschied zum eingereichten Memorialsantrag, der lediglich einen Kantonsbeitrag fordert, erscheint dem Regierungsrat eine Präzisierung der maximalen Verpflichtung des Kantons als geboten. Aufgrund seines Umfangs ist das Engagement des Kantons zudem durch Verknüpfung des Kreditbeschlusses mit besonderen Massnahmen zu sichern. So gilt es, die Nutzung des Gebäudes als Kunstmuseum langfristig zu fixieren und die Einsitznahme eines Vertreters des Kantons in der Baukommission vorzusehen. Weiter soll die Gewährung des Beitrags unter dem Vorbehalt einer vollständigen Verwirklichung des Projekts stehen, und es sollen die submissionsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen. Schliesslich soll die Gewährung des Kantonsbeitrags davon abhängen, dass es dem Kunstverein gelingt, die Tragbarkeit der Finanzierung des Gesamtprojektes darzulegen.

In formeller Hinsicht handelt es sich bei der Vorlage des Regierungsrates um einen Gegenvorschlag, der allerdings dem Kernanliegen der Antragsteller Rechnung trägt. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, den Memorialsantrag abzulehnen und stattdessen der Landsgemeinde seinen Gegenvorschlag zur Annahme zu unterbreiten